Wie können Sie sich gegen eine DNA-Abnahme wehren?
Wird gegen Sie im Sexualstrafrecht eine DNA-Abnahme oder erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet, müssen Sie diese Maßnahme nicht widerspruchslos hinnehmen.
Rechtsgrundlage ist § 81b der Strafprozessordnung.
Entscheidend ist:
Es bestehen mehrere effektive Rechtsmittel, mit denen Sie die Maßnahme überprüfen und angreifen können.
📸 Typische Situation: Anordnung durch Polizei
In der Praxis erfolgt die Anordnung häufig:
- durch die Polizei
- durch die Staatsanwaltschaft
- oder durch einen Richter
Davon hängt ab, welches Rechtsmittel zulässig ist.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Wann ist dieser möglich?
Wenn die Maßnahme durch:
- Polizei
- oder Staatsanwaltschaft
angeordnet wurde.
Was bedeutet das konkret?
Sie können beantragen, dass ein Gericht überprüft:
- ob die Maßnahme rechtmäßig ist
- ob sie verhältnismäßig ist
Zuständig ist in der Regel der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht.
Ziel des Antrags
- Aufhebung der Maßnahme
- Feststellung der Rechtswidrigkeit
Beschwerde (§ 304 StPO)
Wann kommt die Beschwerde in Betracht?
Wenn die DNA-Abnahme oder ED-Behandlung richterlich angeordnet wurde.
Frist beachten
Die Beschwerde muss in der Regel innerhalb von einer Woche eingelegt werden.
Wirkung
- Überprüfung durch ein höheres Gericht
- Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Besonderheit bei § 81b Alt. 2 StPO
Wenn die Maßnahme nicht dem aktuellen Verfahren dient, sondern:
der Vorsorge für zukünftige Strafverfahren
handelt es sich häufig um eine präventive Maßnahme.
Welche Rechtsmittel gibt es?
- Widerspruch (je nach Bundesland)
- Anfechtungsklage
- Eilrechtsschutz
Zuständig sind hier die Verwaltungsgerichte, nicht die Strafgerichte.
Nachträglicher Rechtsschutz
Was, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde?
Auch dann bestehen Möglichkeiten:
- Feststellung der Rechtswidrigkeit
- Grundlage für Löschungsansprüche
- Vorbereitung von Amtshaftungsansprüchen
Wichtig:
Auch erledigte Maßnahmen sind gerichtlich überprüfbar.
Typische Angriffspunkte
Viele Maßnahmen sind rechtlich angreifbar, weil:
Häufige Fehler
- kein ausreichender Tatverdacht vorliegt
- die Maßnahme unverhältnismäßig ist
- keine konkrete Prognose erstellt wurde
- pauschale Standardbegründungen verwendet werden
Diese Punkte sind zentral für eine erfolgreiche Verteidigung.
Zusammenhang mit der DNA-Speicherung
Wird die Maßnahme nicht angegriffen, folgt häufig:
Speicherung Ihrer Daten
auf Grundlage des DNA-Identitätsfeststellungsgesetz.
➡️ Weitere Informationen:
„Wann DNA-Abnahme überhaupt zulässig ist“
„DNA-Daten löschen lassen“
Unsere Verteidigungsstrategie
Wir prüfen für Sie:
- welches Rechtsmittel im konkreten Fall zulässig ist
- ob Fristen eingehalten werden müssen
- welche Erfolgsaussichten bestehen
und setzen Ihre Rechte durch:
- gegenüber Ermittlungsbehörden
- vor Strafgerichten
- vor Verwaltungsgerichten
Ziel:
rechtswidrige Maßnahmen stoppen und Folgeschäden vermeiden
Schnelles Handeln ist entscheidend
Viele Rechtsmittel sind an kurze Fristen gebunden.
Wird nicht rechtzeitig reagiert, kann die Maßnahme kaum noch verhindert werden.
Jetzt rechtlich prüfen lassen
Wenn gegen Sie eine DNA-Abnahme oder ED-Behandlung angeordnet wurde:
Lassen Sie die Maßnahme frühzeitig prüfen.
Wir unterstützen Sie diskret und konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Weiterführende Informationen:
