Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht verändert das Leben oft von einem Moment auf den anderen.

Vielleicht wurde Ihre Wohnung heute Morgen durchsucht. Vielleicht halten Sie gerade eine Vorladung der Polizei oder eine Anklageschrift in den Händen. Vielleicht wissen Sie im Moment nur eines: Sie haben Angst, wie es jetzt weitergeht.
In genau dieser Situation begleiten wir Menschen. Ruhig. Diskret. Ohne Vorurteile. Mit höchster Spezialisierung im Sexualstrafrecht.
Sie müssen im Moment nicht alle Antworten kennen. Es reicht, wenn Sie wissen, wo Sie gerade stehen. Den weiteren Weg gehen wir Schritt für Schritt mit Ihnen.
Was wird Ihnen vorgeworfen?
Wir verteidigen ausschließlich Menschen, denen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird.
Vielleicht wurde Ihnen im Durchsuchungsbeschluss, in einer Vorladung oder in einer Anklageschrift bereits ein konkreter Tatvorwurf genannt. Vielleicht wissen Sie aber auch nur, dass gegen Sie wegen einer Sexualstraftat ermittelt wird und sind unsicher, was genau Ihnen vorgeworfen wird.
Es ist völlig normal, dass Sie im Moment viele Fragen haben. Der erste Schritt besteht darin, den Tatvorwurf richtig einzuordnen. Erst dann lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den häufigsten Vorwürfen im Sexualstrafrecht. Dort erklären wir nicht nur die rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Delikte, sondern auch, welche Fragen unsere Mandanten in dieser Situation besonders beschäftigen und worauf es im jeweiligen Ermittlungsverfahren ankommt.
Wählen Sie zunächst den Tatvorwurf aus, der in Ihrem Fall genannt wird.
Wo stehen Sie gerade im Verfahren?
Der richtige nächste Schritt hängt davon ab, wo Sie gerade im Verfahren stehen.
Vielleicht wurde Ihre Wohnung heute Morgen durchsucht. Vielleicht haben Sie eine Vorladung der Polizei oder bereits eine Anklageschrift erhalten. Jede dieser Situationen erfordert eine andere rechtliche Einordnung und eine andere Vorgehensweise.
Wählen Sie deshalb die Situation aus, die auf Ihren Fall zutrifft.
Sie sind unsicher, in welchem Stadium sich Ihr Verfahren befindet? Kein Problem. Gemeinsam klären wir das im ersten Gespräch.
Sie müssen diese Situation nicht alleine bewältigen

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht löst bei vielen Menschen große Unsicherheit aus. Hausdurchsuchung, Vorladung oder Anklage – oft stellt sich das Gefühl ein, dass das bisherige Leben plötzlich aus den Fugen gerät.
Viele unserer Mandanten sorgen sich um ihre Familie, ihren Arbeitsplatz, ihren Ruf oder ihre berufliche Zukunft. Manche schlafen seit Tagen kaum noch. Andere wissen nicht, mit wem sie überhaupt über die Situation sprechen können.
Deshalb geht es im ersten Gespräch nicht nur um juristische Fragen.
Es geht zunächst darum, Ihre Situation zu verstehen, Ihnen zuzuhören und gemeinsam einzuordnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
Sie sprechen zunächst am Telefon oder bei Ihrem Besuch im Büro mit Frau Rast, die Ihr Anliegen in ruhiger und diskreter Atmosphäre aufnimmt und dafür sorgt, dass Sie so schnell wie möglich persönlich mit Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig sprechen können.
Im persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen. Wir hören zu, erklären Ihnen den aktuellen Stand des Verfahrens und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte. Jedes Gespräch ist selbstverständlich vertraulich – unabhängig davon, ob später ein Mandat zustande kommt.
Unser Ziel ist nicht nur eine gute Verteidigung. Unser Ziel ist, dass Sie nach dem ersten Gespräch mit mehr Orientierung und Zuversicht nach Hause gehen, als Sie gekommen sind.
Wir wissen, dass gerade die ersten Stunden und Tage für viele Menschen besonders belastend sind. Deshalb versuchen wir, Ihnen so schnell wie möglich ein persönliches Gespräch zu ermöglichen.
Der erste Anruf fällt vielen Menschen besonders schwer. Deshalb möchten wir Ihnen zeigen, was Sie bei uns erwartet.
So begleiten wir Sie vom ersten Gespräch an

Wer sich wegen eines Vorwurfs im Sexualstrafrecht an unsere Kanzlei wendet, befindet sich häufig in einer persönlichen Ausnahmesituation. Deshalb ist uns wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, was Sie bei uns erwartet.
1. Sie schildern uns Ihre Situation.
Im ersten Schritt sprechen Sie mit Frau Rast. Sie nimmt Ihr Anliegen ruhig und diskret auf und sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich persönlich mit Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig sprechen können.
2. Wir hören Ihnen zu.
Im persönlichen Gespräch schildern Sie in Ruhe, was passiert ist. Wir hören zu, stellen die notwendigen Fragen und verschaffen uns einen Überblick über den aktuellen Stand des Verfahrens.
3. Wir ordnen Ihre Situation ein.
Gemeinsam besprechen wir den Tatvorwurf, den Stand des Verfahrens und die nächsten sinnvollen Schritte. Sie erhalten eine ehrliche rechtliche Einschätzung und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.
4. Ab jetzt kümmern wir uns um Ihre Verteidigung.
Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Gemeinsam entwickeln wir die passende Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Die häufigsten Fragen unserer Mandanten
Nach einer Hausdurchsuchung, einer Vorladung oder einer Anklage stellen sich viele Menschen dieselben Fragen. Die folgenden Antworten sollen Ihnen eine erste Orientierung geben und Ihnen helfen, die nächsten Schritte besser einzuordnen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den jeweils verlinkten Themenseiten.
Die Polizei war gerade bei mir.
Muss ich meine Handy-PIN nennen?
Viele Betroffene sind nach einer Hausdurchsuchung unsicher, ob sie den Entsperrcode ihres Handys herausgeben müssen. Welche Rechte und Pflichten in dieser Situation bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Bekomme ich mein Handy und meinen Laptop zurück?
Die Beschlagnahme elektronischer Geräte gehört für viele Mandanten zu den belastendsten Folgen einer Hausdurchsuchung. Wann und unter welchen Voraussetzungen Geräte zurückgegeben werden, erklären wir auf der folgenden Seite.
Kann die Polizei noch einmal durchsuchen?
Nach einer Hausdurchsuchung besteht häufig die Sorge, dass Polizei und Staatsanwaltschaft erneut vor der Tür stehen könnten. Wann weitere Durchsuchungen möglich sind und worauf es ankommt, erfahren Sie hier.
Ich habe eine Vorladung erhalten.
Muss ich zur Polizei gehen?
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie einer polizeilichen Vorladung zwingend folgen müssen. Welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und warum eine frühzeitige Verteidigung wichtig sein kann, erfahren Sie hier.
Muss ich eine Aussage machen?
Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens können vorschnelle Aussagen erhebliche Auswirkungen haben.
Wann erhalten wir Akteneinsicht?
Viele Mandanten möchten möglichst schnell erfahren, was ihnen konkret vorgeworfen wird. Wann Akteneinsicht möglich ist und warum sie für die Verteidigung so wichtig ist, erklären wir ausführlich auf der folgenden Seite.
Gegen mich wird ermittelt.
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Wie lange ein Verfahren dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer hängt unter anderem vom Tatvorwurf, dem Umfang der Ermittlungen und notwendigen Auswertungen ab.
Wird mein Arbeitgeber informiert?
Die Sorge um den Arbeitsplatz gehört zu den häufigsten Ängsten unserer Mandanten. Ob und in welchen Ausnahmefällen Arbeitgeber informiert werden, erklären wir hier.
Darf ich verreisen?
Viele Mandanten fragen sich, ob sie trotz eines laufenden Ermittlungsverfahrens verreisen oder einen bereits gebuchten Urlaub antreten dürfen.
Ich habe eine Anklageschrift erhalten.
Muss ich mit einer Freiheitsstrafe rechnen?
Eine Anklage bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung oder eine Freiheitsstrafe. Welche Möglichkeiten jetzt bestehen und welche Verteidigungsansätze in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wird die Gerichtsverhandlung öffentlich sein?
Viele Menschen machen sich Sorgen, dass Familie, Freunde oder Kollegen von der Hauptverhandlung erfahren könnten. Welche gesetzlichen Regelungen gelten und wann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, erläutern wir hier.
Können wir ein Glaubwürdigkeitsgutachten beantragen?
Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen stellt sich häufig die Frage nach einem Glaubwürdigkeitsgutachten. Wann ein solches Gutachten sinnvoll sein kann und welche Bedeutung es im Verfahren hat, erklären wir auf der folgenden Seite.
Warum Mandanten uns vertrauen
Ein Strafverfahren im Sexualstrafrecht erfordert nicht nur juristische Erfahrung, sondern auch einen Ansprechpartner, der die persönliche Situation versteht. Unsere Mandanten entscheiden sich für unsere Kanzlei insbesondere aus folgenden Gründen:
Ausschließliche Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht
Wir verteidigen ausschließlich Menschen, denen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird. Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht eine hochqualifizierte und auf diesen sensiblen Rechtsbereich ausgerichtete Strafverteidigung.
Persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig
Vom ersten persönlichen Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens werden Sie von Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig persönlich begleitet. Ihr Fall wird nicht an wechselnde Sachbearbeiter oder andere Anwälte abgegeben.
Verständnis statt Vorurteile
Wer sich mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht an uns wendet, befindet sich häufig in einer persönlichen Ausnahmesituation. Wir hören zu, begegnen jedem Menschen mit Respekt und beurteilen Ihren Fall nicht vorschnell. Unser Ziel ist es, Ihre Situation sorgfältig zu verstehen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Diskrete Gespräche in geschützter Atmosphäre
Gerade im Sexualstrafrecht wünschen sich viele Mandanten absolute Vertraulichkeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und schaffen einen Rahmen, in dem Sie offen über Ihre Situation sprechen können – ohne Vorurteile und mit größtmöglicher Diskretion.
Kurzfristige persönliche Termine
Wir wissen, dass insbesondere nach einer Hausdurchsuchung, einer Vorladung oder dem Erhalt einer Anklageschrift schnelle Unterstützung wichtig ist. Deshalb bemühen wir uns, Ihnen zeitnah einen persönlichen Gesprächstermin anzubieten.
Verteidigung bundesweit
Auch wenn sich unsere Kanzlei in Osnabrück befindet, vertreten wir Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Sexualstrafrecht.

Lassen Sie uns persönlich über Ihre Situation sprechen.
Der erste Schritt fällt vielen Menschen schwer.
Vielleicht überlegen Sie noch, ob Sie anrufen sollen. Vielleicht möchten Sie zunächst einige Unterlagen zeigen oder einfach verstehen, wie es jetzt weitergeht.
Genau dafür nehmen wir uns Zeit.
Im ersten Gespräch hören wir Ihnen zu, beantworten Ihre Fragen und ordnen Ihre Situation gemeinsam mit Ihnen ein. Selbstverständlich behandeln wir jedes Gespräch streng vertraulich – unabhängig davon, ob später ein Mandat zustande kommt oder nicht.
Wenn Sie sich an unsere Kanzlei wenden, sprechen Sie zunächst mit Frau Rast. Sie sorgt dafür, dass Sie so schnell wie möglich persönlich mit Rechtsanwalt Peter Christian Jähnig sprechen können.
Sie müssen im Moment nicht alle Antworten kennen.
Der erste Schritt genügt – den weiteren Weg gehen wir gemeinsam.
oder
wenn Sie mögen
