DNA-Daten löschen lassen – Ihre Rechte und Möglichkeiten


Wann können DNA-Daten gelöscht werden?

Viele Betroffene gehen davon aus, dass ihre DNA automatisch gelöscht wird, wenn ein Verfahren endet.

Das ist falsch.

In der Praxis bleiben DNA-Daten häufig über Jahre gespeichert – selbst dann, wenn:

  • das Verfahren eingestellt wurde
  • ein Freispruch erfolgt ist
  • sich der Tatverdacht nicht bestätigt hat

Die Speicherung erfolgt regelmäßig auf Grundlage des
DNA-Identitätsfeststellungsgesetz.

Eine Löschung erfolgt nur auf Antrag oder nach rechtlicher Überprüfung.


Was passiert mit Ihren DNA-Daten?

DNA Daten löschen lassen
DNA Daten löschen lassen
DNA Daten löschen lassen

Nach der Entnahme wird Ihre DNA:

  • analysiert
  • in einer Datenbank gespeichert
  • für zukünftige Ermittlungen verwendet

Das kann erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Verfahren haben.


Voraussetzungen für die Speicherung

Die Speicherung ist nur zulässig, wenn:

✔ eine negative Prognose vorliegt

Es müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass künftig Straftaten begangen werden könnten.

Siehe hierzu:

„präventive DNA-Speicherung angreifen“

✔ die Speicherung erforderlich ist

Die Maßnahme muss notwendig sein, um zukünftige Verfahren zu unterstützen.

✔ Verhältnismäßigkeit gewahrt ist

Die Speicherung darf nicht übermäßig in Ihre Rechte eingreifen.

In vielen Fällen sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.


Wann besteht ein Anspruch auf Löschung?

Eine Löschung kommt insbesondere in Betracht, wenn:

✔ Verfahren eingestellt wurde

Ohne hinreichenden Tatverdacht fehlt häufig die Grundlage für die Speicherung.


✔ Freispruch erfolgt ist

Die weitere Speicherung ist dann regelmäßig nicht mehr gerechtfertigt.


✔ Prognoseentscheidung fehlerhaft ist

Die Annahme zukünftiger Straftaten muss konkret begründet sein.


✔ Zeitablauf

Auch mit zunehmendem Zeitablauf kann die Speicherung unverhältnismäßig werden.


Häufige Fehler der Behörden

In der Praxis kommt es oft zu rechtswidriger Speicherung, weil:

  • Prognosen pauschal getroffen werden
  • keine Einzelfallprüfung erfolgt
  • alte Verfahren weiterhin berücksichtigt werden
  • keine regelmäßige Überprüfung stattfindet

Dadurch bleiben Daten oft zu Unrecht gespeichert.


Wie kann die Löschung durchgesetzt werden?

Die Löschung erfolgt nicht automatisch.

Typischer Ablauf:

✔ Antrag auf Löschung

bei der zuständigen Polizeibehörde

✔ rechtliche Begründung

Darlegung der fehlenden Voraussetzungen

✔ gerichtliche Durchsetzung

falls der Antrag abgelehnt wird

Je nach Fall kommen auch gerichtliche Verfahren in Betracht.


Zusammenhang mit § 81b StPO

Die ursprüngliche DNA-Abnahme erfolgt häufig nach § 81b der
Strafprozessordnung.

Siehe hierzu:

„Voraussetzungen der DNA-Abnahme“

Ist bereits die Anordnung rechtswidrig, kann auch die Speicherung angreifbar sein.


Unsere Verteidigungsstrategie

Wir prüfen für Sie:

  • ob die Speicherung rechtmäßig ist
  • ob die Prognoseentscheidung angreifbar ist
  • ob ein Löschungsanspruch besteht

und setzen Ihre Rechte durch:

  • gegenüber Polizeibehörden
  • vor Verwaltungsgerichten

Ziel:
Ihre Daten vollständig aus den Datenbanken entfernen


Warum Sie jetzt handeln sollten

DNA-Daten können über viele Jahre gespeichert bleiben.

Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Löschung.

Frühzeitiges Handeln verbessert Ihre Chancen erheblich.


Jetzt beraten lassen

Wenn Ihre DNA gespeichert wurde, prüfen wir schnell und diskret:

  • Ihre Erfolgsaussichten
  • die richtigen rechtlichen Schritte

Nehmen Sie Kontakt auf – wir unterstützen Sie konsequent.


„Überblick zur DNA-Abnahme im Sexualstrafrecht“