Anklage wegen Verbreitung von Kinderpornografie Osnabrück – was folgt?

Mit der Anklageerhebung macht die Staatsanwaltschaft deutlich, dass sie den Tatverdacht für ausreichend hält, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Für Beschuldigte ist dies ein entscheidender Wendepunkt im Strafverfahren.


Was bedeutet eine Anklage?

Die Anklage bedeutet:

  • Abschluss des Ermittlungsverfahrens
  • Übergang in das Zwischenverfahren
  • gerichtliche Prüfung des Tatverdachts

Eine Anklage ist noch keine Verurteilung.


Wie geht es nach der Anklage weiter?

Nach Zustellung der Anklageschrift:

  • prüft das Gericht die Anklage
  • erhalten Beschuldigte Gelegenheit zur Stellungnahme
  • entscheidet das Gericht über die Verfahrenseröffnung

In dieser Phase bestehen weiterhin Verteidigungsmöglichkeiten.


Welche Risiken bestehen jetzt?

Mit der Anklage verbunden sind u. a.:

  • konkrete Strafandrohung
  • öffentliche Hauptverhandlung
  • mögliche Nebenfolgen (z. B. Berufsfolgen)

Gerade bei Verbreitungsvorwürfen sind die strafrechtlichen Folgen erheblich.


Welche Verteidigungsoptionen gibt es?

Ein Strafverteidiger kann insbesondere:

  • die Anklageschrift rechtlich prüfen
  • Beweisprobleme aufzeigen
  • Verfahrensfehler rügen
  • auf Einstellung oder Nichteröffnung hinwirken

Das Zwischenverfahren ist hierfür besonders wichtig.


Diskret, vertraulich, sensibel

Vorwürfe der Verbreitung von Kinderpornografie erfordern höchste Sensibilität. Die Verteidigung in Osnabrück erfolgt diskret, vertraulich und mit besonderer Erfahrung im Sexualstrafrecht.


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