Die Beschuldigtenanhörung ist ein formeller Schritt im Ermittlungsverfahren. Sie dient dazu, dem Beschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Vorwürfen wegen Besitzes von kinderpornografischen Inhalten ist besondere Vorsicht geboten.
Was bedeutet eine Beschuldigtenanhörung?
Mit der Anhörung:
- werden Sie offiziell als Beschuldigter geführt
- erhalten Sie Kenntnis vom Tatvorwurf
- haben Sie das Recht zur Aussage – aber keine Pflicht
Die Anhörung erfolgt schriftlich oder mündlich.
Muss ich mich äußern?
Nein. Sie haben jederzeit das Recht:
- zur Sache zu schweigen
- keine schriftliche Stellungnahme abzugeben
- einen Anwalt einzuschalten
Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Warum ist Vorsicht geboten?
Gerade im Sexualstrafrecht können:
- missverständliche Aussagen
- unvollständige Erklärungen
- technische Fehlannahmen
den Verdacht erhärten, obwohl objektiv Zweifel bestehen.
Sinnvolles Vorgehen
Empfohlen ist regelmäßig:
- keine Aussage ohne Akteneinsicht
- keine Rücksendung des Anhörungsbogens ohne Prüfung
- frühzeitige anwaltliche Beratung
- strategische Entscheidung über eine Einlassung
Rolle des Strafverteidigers
Ein Verteidiger kann:
- Akteneinsicht beantragen
- den Tatvorwurf rechtlich einordnen
- eine schriftliche Stellungnahme vorbereiten
- Sie vor belastenden Aussagen schützen
Diskret, vertraulich, sensibel
Vorwürfe wegen Kinderpornografie erfordern einen besonders sensiblen Umgang. Wir beraten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und mit der nötigen Erfahrung im Sexualstrafrecht.
Weiterführende Informationen
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