Die Erhebung einer Anklage wegen Besitzes von kinderpornografischen Inhalten stellt eine erhebliche Zuspitzung des Verfahrens dar. Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dennoch ist das Verfahren nicht entschieden – es bestehen weiterhin Verteidigungsmöglichkeiten.
Was bedeutet eine Anklage?
Mit der Anklage:
- hält die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung für wahrscheinlich
- wird das Gericht eingeschaltet
- beginnt das sogenannte Zwischenverfahren
- entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens
Eine Anklage ist kein Schuldspruch.
Wie geht es nach der Anklage weiter?
Nach Zustellung der Anklage:
- prüft das Gericht die Akten
- erhält der Beschuldigte Gelegenheit zur Stellungnahme
- kann die Verteidigung Anträge stellen
- entscheidet das Gericht über Eröffnung oder Nichteröffnung
In dieser Phase lassen sich noch entscheidende Weichen stellen.
Verteidigung im Zwischenverfahren
Gerade im Zwischenverfahren können:
- rechtliche Mängel der Anklage aufgezeigt
- Beweisprobleme thematisiert
- Verfahrensfehler geltend gemacht
- Anträge auf Einstellung gestellt
werden.
Mögliche Folgen einer Anklage
Je nach Ausgang drohen:
- Hauptverhandlung
- Verurteilung oder Freispruch
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- Bewährungsfragen
- erhebliche Nebenfolgen
Warum jetzt anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
Ein spezialisierter Strafverteidiger kann:
- die Anklageschrift prüfen
- eine Stellungnahme zur Anklage vorbereiten
- Verteidigungsanträge stellen
- das Verfahren frühzeitig beeinflussen
Diskret, vertraulich, sensibel
Anklagen im Bereich Kinderpornografie sind hochsensibel. Wir vertreten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und mit besonderer Erfahrung im Sexualstrafrecht.
