Rechtsmittel gegen DNA-Abnahme und erkennungsdienstliche Behandlung (§ 81b StPO)


Wie können Sie sich gegen eine DNA-Abnahme wehren?

Wird gegen Sie im Sexualstrafrecht eine DNA-Abnahme oder erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet, müssen Sie diese Maßnahme nicht widerspruchslos hinnehmen.

Rechtsgrundlage ist § 81b der Strafprozessordnung.

Entscheidend ist:
Es bestehen mehrere effektive Rechtsmittel, mit denen Sie die Maßnahme überprüfen und angreifen können.


📸 Typische Situation: Anordnung durch Polizei

Rechtsmittel DNA-Abnahme
Rechtsmittel DNA-Abnahme
Rechtsmittel DNA-Abnahme

In der Praxis erfolgt die Anordnung häufig:

  • durch die Polizei
  • durch die Staatsanwaltschaft
  • oder durch einen Richter

Davon hängt ab, welches Rechtsmittel zulässig ist.


Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Wann ist dieser möglich?

Wenn die Maßnahme durch:

  • Polizei
  • oder Staatsanwaltschaft

angeordnet wurde.


Was bedeutet das konkret?

Sie können beantragen, dass ein Gericht überprüft:

  • ob die Maßnahme rechtmäßig ist
  • ob sie verhältnismäßig ist

Zuständig ist in der Regel der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht.


Ziel des Antrags

  • Aufhebung der Maßnahme
  • Feststellung der Rechtswidrigkeit

Beschwerde (§ 304 StPO)

Wann kommt die Beschwerde in Betracht?

Wenn die DNA-Abnahme oder ED-Behandlung richterlich angeordnet wurde.


Frist beachten

Die Beschwerde muss in der Regel innerhalb von einer Woche eingelegt werden.


Wirkung

  • Überprüfung durch ein höheres Gericht
  • Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung

Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz

Besonderheit bei § 81b Alt. 2 StPO

Wenn die Maßnahme nicht dem aktuellen Verfahren dient, sondern:

der Vorsorge für zukünftige Strafverfahren

handelt es sich häufig um eine präventive Maßnahme.


Welche Rechtsmittel gibt es?

  • Widerspruch (je nach Bundesland)
  • Anfechtungsklage
  • Eilrechtsschutz

Zuständig sind hier die Verwaltungsgerichte, nicht die Strafgerichte.


Nachträglicher Rechtsschutz

Was, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde?

Auch dann bestehen Möglichkeiten:

  • Feststellung der Rechtswidrigkeit
  • Grundlage für Löschungsansprüche
  • Vorbereitung von Amtshaftungsansprüchen

Wichtig:
Auch erledigte Maßnahmen sind gerichtlich überprüfbar.


Typische Angriffspunkte

Viele Maßnahmen sind rechtlich angreifbar, weil:

Häufige Fehler

  • kein ausreichender Tatverdacht vorliegt
  • die Maßnahme unverhältnismäßig ist
  • keine konkrete Prognose erstellt wurde
  • pauschale Standardbegründungen verwendet werden

Diese Punkte sind zentral für eine erfolgreiche Verteidigung.


Zusammenhang mit der DNA-Speicherung

Wird die Maßnahme nicht angegriffen, folgt häufig:

Speicherung Ihrer Daten

auf Grundlage des DNA-Identitätsfeststellungsgesetz.

➡️ Weitere Informationen:

„Wann DNA-Abnahme überhaupt zulässig ist“

„DNA-Daten löschen lassen“


Unsere Verteidigungsstrategie

Wir prüfen für Sie:

  • welches Rechtsmittel im konkreten Fall zulässig ist
  • ob Fristen eingehalten werden müssen
  • welche Erfolgsaussichten bestehen

und setzen Ihre Rechte durch:

  • gegenüber Ermittlungsbehörden
  • vor Strafgerichten
  • vor Verwaltungsgerichten

Ziel:
rechtswidrige Maßnahmen stoppen und Folgeschäden vermeiden


Schnelles Handeln ist entscheidend

Viele Rechtsmittel sind an kurze Fristen gebunden.

Wird nicht rechtzeitig reagiert, kann die Maßnahme kaum noch verhindert werden.


Jetzt rechtlich prüfen lassen

Wenn gegen Sie eine DNA-Abnahme oder ED-Behandlung angeordnet wurde:

Lassen Sie die Maßnahme frühzeitig prüfen.

Wir unterstützen Sie diskret und konsequent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Weiterführende Informationen:

„Überblick zur DNA-Abnahme im Sexualstrafrecht“