Eine Festnahme ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Beim Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgt sie meist überraschend und in einer frühen Phase des Ermittlungsverfahrens.
Wann darf es zu einer Festnahme kommen?
Eine Festnahme ist zulässig, wenn:
- ein dringender Tatverdacht besteht
- Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr angenommen wird
- ein Haftbefehl vorliegt oder Gefahr im Verzug besteht
Nicht jede Ermittlung führt zu einer Festnahme.
Was passiert nach der Festnahme?
Nach der Festnahme:
- erfolgt eine Vorführung vor den Haftrichter
- wird über Untersuchungshaft entschieden
- kann ein Haftbefehl erlassen werden
Spätestens jetzt ist anwaltliche Vertretung zwingend.
Welche Rechte habe ich bei einer Festnahme?
Auch bei Festnahme gilt:
- Recht zu schweigen
- Recht auf einen Anwalt
- Recht auf Benachrichtigung einer Vertrauensperson
Diese Rechte sollten konsequent genutzt werden.
Richtiges Verhalten
Empfohlen ist:
- keine Aussagen zur Sache
- keine Erklärungen zu Dateien oder Geräten
- sofortiger Kontakt zu einem Strafverteidiger
Diskret, vertraulich, sensibel
Der Umgang mit Vorwürfen der Verbreitung von Kinderpornografie erfordert besondere Zurückhaltung. Die Beratung in Osnabrück erfolgt diskret, vertraulich und sensibel.
Weiterführende Informationen
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