Vielleicht beschäftigt Sie im Moment vor allem eine Frage: Erfährt mein Arbeitgeber von dem Ermittlungsverfahren?
Diese Sorge teilen viele Menschen, die sich erstmals mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert sehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Arbeitgeber überhaupt Kenntnis von dem Verfahren erhält, hängt von verschiedenen Umständen ab.
Sie müssen sich mit dieser Frage nicht allein beschäftigen. Schauen wir uns gemeinsam an, welche rechtlichen Regelungen gelten und was sie für Ihre persönliche Situation bedeuten.

Vielleicht haben Sie sich in einer oder mehreren dieser Fragen wiedergefunden.
Genau diese Gedanken bringen viele Mandanten mit in das erste Gespräch. Sie beschäftigen sich nicht nur mit dem Strafverfahren selbst, sondern vor allem mit den möglichen Folgen für ihren Beruf, ihre Familie und ihre Zukunft.
Im Folgenden möchten wir gemeinsam auf diese Fragen eingehen und Ihnen eine erste Orientierung geben.
Warum viele Mandanten gerade um ihren Arbeitsplatz fürchten
Für viele Menschen geht es in diesem Moment nicht nur um ein Strafverfahren.
Es geht um ihre berufliche Existenz.
Die Sorge, dass der Arbeitgeber von den Ermittlungen erfahren könnte, gehört zu den häufigsten Fragen im ersten Gespräch. Manche Mandanten haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Andere befürchten, dass Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden von dem Verfahren erfahren könnten.
Diese Sorgen sind nachvollziehbar. Gleichzeitig unterscheiden sich die rechtlichen Folgen je nach Beruf, dem Stand des Verfahrens und den Umständen des Einzelfalls erheblich.
Nicht jede Befürchtung tritt tatsächlich ein. Deshalb ist es wichtig, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen, bevor vorschnelle Entscheidungen getroffen werden.
Muss ich meinen Arbeitgeber selbst über das Strafverfahren informieren?
Viele Mandanten möchten ihren Arbeitgeber möglichst früh informieren – oft aus Angst, dass dieser später auf anderem Weg von dem Ermittlungsverfahren erfahren könnte.
Gerade Menschen, die seit vielen Jahren in einem Unternehmen arbeiten oder ein gutes Verhältnis zu ihrem Vorgesetzten haben, empfinden den Wunsch, „mit offenen Karten zu spielen“. Andere hoffen, dass Ehrlichkeit spätere Nachteile vermeiden kann.
Ob es sinnvoll oder überhaupt erforderlich ist, den Arbeitgeber zu informieren, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Die Antwort hängt unter anderem von Ihrem Beruf, den arbeitsvertraglichen Regelungen und den Umständen des Ermittlungsverfahrens ab.
Bevor Sie Ihren Arbeitgeber über ein laufendes Strafverfahren informieren, sollte die individuelle Situation sorgfältig geprüft werden. Eine vorschnelle Mitteilung lässt sich später häufig nicht mehr rückgängig machen. Ob eine Information des Arbeitgebers erforderlich oder sinnvoll ist, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab.
Informiert die Polizei meinen Arbeitgeber?
„Ich habe Angst, dass mein Chef morgen Bescheid weiß.“
Diesen Satz hören wir im ersten Gespräch immer wieder. Für viele Menschen ist die Sorge um den Arbeitsplatz mindestens genauso belastend wie das Strafverfahren selbst.
Die gute Nachricht ist: Allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die Polizei Ihren Arbeitgeber informiert.
Ob Ihr Arbeitgeber überhaupt Kenntnis von einem Strafverfahren erhält, hängt vielmehr von den konkreten Umständen Ihres Einzelfalls ab. Dabei können beispielsweise Ihr Beruf, der Stand des Verfahrens oder besondere gesetzliche Regelungen eine Rolle spielen.
Spielt mein Beruf dabei eine Rolle?
Ja – je nach Beruf kann diese Frage eine besondere Bedeutung haben.
Viele Mandanten arbeiten in Berufen, in denen sie eine besondere Verantwortung tragen oder engen Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Menschen haben. Andere sind Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes oder üben Tätigkeiten aus, für die besondere gesetzliche oder dienstrechtliche Regelungen gelten.
Ob und welche Auswirkungen ein Ermittlungsverfahren auf das Arbeitsverhältnis haben kann, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Ihr Beruf, die konkreten Umstände des Verfahrens und die jeweiligen arbeits- oder dienstrechtlichen Vorschriften.
Gerade deshalb empfiehlt es sich, die eigene berufliche Situation frühzeitig in die Verteidigungsstrategie einzubeziehen. So können mögliche Risiken erkannt und unnötige Nachteile häufig vermieden werden.
Für wen diese Frage besonders wichtig sein kann
- Beamte
- Lehrerinnen und Lehrer
- Erzieherinnen und Erzieher
- Beschäftigte in Kindertagesstätten
- Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten
- Polizeibeamte, Soldatinnen und Soldaten
- Mitarbeitende im Sicherheitsgewerbe
- Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen
Auch wenn Sie Ihren Beruf in dieser Aufzählung nicht wiederfinden, bedeutet das nicht, dass arbeitsrechtliche Fragen keine Rolle spielen. Jede berufliche Situation ist anders und sollte deshalb individuell beurteilt werden.
Kann mir mein Arbeitgeber wegen des Strafverfahrens kündigen?
Für viele Menschen ist diese Frage noch belastender als das Strafverfahren selbst.
Die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, betrifft häufig nicht nur die eigene berufliche Zukunft, sondern auch die Familie, die finanzielle Sicherheit und die Sorge, wie das Leben weitergehen soll.
Ob ein Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen oder sogar eine Kündigung aussprechen kann, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Ihr Beruf, der konkrete Tatvorwurf, der Stand des Strafverfahrens sowie die Umstände des Einzelfalls.
Allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führt nicht automatisch zu einer Kündigung. Gleichzeitig gibt es berufliche Situationen, in denen ein Strafverfahren arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, die arbeitsrechtliche Situation frühzeitig in die Verteidigungsstrategie einzubeziehen. So lassen sich mögliche Risiken häufig besser einschätzen und unnötige Nachteile vermeiden.
Viele Mandanten stellen sich diese Frage bereits am Tag der Hausdurchsuchung oder unmittelbar nach Erhalt einer Vorladung. Dass Sie sich Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen, ist deshalb völlig verständlich.
So begleiten wir Sie in dieser Situation
Im ersten Gespräch nehmen wir uns Zeit, Ihre persönliche Situation kennenzulernen. Dabei geht es nicht nur um den Tatvorwurf oder den Stand des Ermittlungsverfahrens. Ebenso wichtig ist für uns, welche berufliche Situation Sie mitbringen und welche Sorgen Sie im Moment besonders belasten.
Gemeinsam besprechen wir, welche rechtlichen und beruflichen Auswirkungen in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Dabei entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die nicht nur das Strafverfahren, sondern auch Ihre persönliche und berufliche Situation berücksichtigt.
Viele Mandanten sagen uns nach dem ersten Gespräch, dass sie sich bereits deutlich sicherer fühlen, weil sie wissen, wie es weitergeht. Genau dieses Gefühl möchten wir Ihnen geben: Orientierung, Klarheit und die Gewissheit, den weiteren Weg nicht allein gehen zu müssen.

