Strafverteidiger Osnabrück

Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht

Neben dem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht biete ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Osnabrück umfassende Vertretung im allgemeinen Strafrecht. Dazu zählen sämtliche Strafverfahren außerhalb des Sexualstrafrechts – von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur Hauptverhandlung.

Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, unter anderem:

Tötungsdelikte (Mord, Totschlag)

Gewaltdelikte (Raub, Erpressung)

Brandstiftungsdelikte

Körperverletzungsdelikte

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Eine frühzeitige Einbindung eines Strafverteidigers kann entscheidend sein, um Verfahrensfehler zu vermeiden und die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.

Zentrale Informationen zum allgemeinen Strafrecht

Detaillierte Informationen zu meiner Tätigkeit als Strafverteidiger im allgemeinen Strafrecht, zu Verteidigungsstrategien sowie zum Ablauf strafrechtlicher Verfahren finden Sie auf meiner Hauptseite:

www.rechtsanwalt-jaehnig.de – Strafverteidigung in Osnabrück

Dort werden die verschiedenen Bereiche des Strafrechts übersichtlich dargestellt und erläutert. Insbesondere:

Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Vorladung

Durchsuchung und Beschlagnahme

Festnahme

Untersuchungshaft

Strafverteidigung im Hauptverfahren

Schwerpunktübergreifende Strafverteidigung durch unsere Strafrechtskanzlei.

Spezialisierte Inhalte finden Sie auf

rechtsanwalt-jaehnig.de

Klare Kommunikation und konsequente Interessenvertretung

Strafverfahren sind für Betroffene häufig belastend und mit Unsicherheit verbunden. Ziel meiner Tätigkeit ist eine realistische Einschätzung der Situation, eine transparente Beratung und eine konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte.