Der Vorwurf der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten zählt zu den schwerwiegenden Sexualdelikten. Entsprechend hoch sind die strafrechtlichen Risiken für Beschuldigte.
Gesetzliche Grundlage
Die Verbreitung von Kinderpornografie ist in § 184b StGB geregelt. Erfasst sind unter anderem:
- Weitergabe von Dateien
- Upload in Chats, Clouds oder Plattformen
- Versenden per Messenger oder E-Mail
Bereits ein einmaliges Weiterleiten kann ausreichen.
Strafrahmen
Der gesetzliche Strafrahmen reicht regelmäßig:
- von Freiheitsstrafe (nicht zur Bewährung ausgeschlossen)
- bis zu mehrjährigen Haftstrafen
Geldstrafen kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Wovon hängt die konkrete Strafe ab?
Die konkrete Strafe richtet sich u. a. nach:
- Art und Inhalt der Dateien
- Anzahl der verbreiteten Inhalte
- technischer Ablauf (aktiv / passiv)
- Vorstrafen
- Rolle des Beschuldigten
Jeder Fall ist individuell zu bewerten.
Mögliche Nebenfolgen
Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig:
- Eintrag im erweiterten Führungszeugnis
- Berufsrechtliche Konsequenzen
- lange Ermittlungsdauer
- erhebliche soziale Belastungen
Bedeutung der Verteidigung
Eine frühzeitige Verteidigung kann:
- die rechtliche Einordnung beeinflussen
- den Tatvorwurf begrenzen
- auf Einstellung oder Strafmilderung hinwirken
Gerade bei Verbreitungsvorwürfen ist die Verteidigungsstrategie entscheidend.
Diskret, vertraulich, sensibel
Vorwürfe der Verbreitung von Kinderpornografie erfordern einen besonders sensiblen Umgang. Die Beratung in Osnabrück erfolgt diskret, vertraulich und ohne Vorverurteilung.
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