Der Vorwurf der Verbreitung intimer Bilder wird häufig unterschätzt. Viele Betroffene gehen davon aus, dass es sich um ein „reines Privatproblem“ handelt. Tatsächlich sieht das Strafgesetzbuch spürbare Strafen vor.
Welche Konsequenzen im Einzelfall drohen, hängt jedoch stark von den Umständen des Falls ab.
Gesetzliche Grundlage
Die Verbreitung intimer Bilder ist in § 201a StGB geregelt. Strafbar ist insbesondere das unbefugte Zugänglichmachen von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich.
Möglicher Strafrahmen
Der gesetzliche Strafrahmen umfasst:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
In der Praxis werden bei Erstvorwürfen häufig Geldstrafen verhängt, insbesondere wenn keine Vorstrafen bestehen.
Wovon hängt die konkrete Strafe ab?
Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte u. a.:
- Art und Inhalt der Bilder oder Videos
- Umfang der Verbreitung (einzelne Person vs. Öffentlichkeit)
- Vorliegen oder Fehlen einer Einwilligung
- Motiv und Kontext der Weitergabe
- Vorstrafen oder Ersttat
- Verhalten nach Bekanntwerden des Vorwurfs
Nicht jede Weitergabe führt automatisch zu einer hohen Strafe.
Geldstrafe: Was bedeutet das konkret?
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt.
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach dem Einkommen.
Wichtig:
Bereits ab 90 Tagessätzen kann ein Eintrag im Führungszeugnis drohen.
Freiheitsstrafe und Bewährung
Eine Freiheitsstrafe kommt vor allem in Betracht, wenn:
- die Verbreitung besonders schwer wiegt
- viele Personen erreicht wurden
- weitere Delikte hinzukommen
- einschlägige Vorstrafen bestehen
In weniger schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mögliche Nebenfolgen
Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig:
- Eintrag im Führungszeugnis
- berufliche Nachteile
- arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Reputationsschäden
Gerade diese Nebenfolgen sind für viele Betroffene besonders belastend.
Ist eine Einstellung möglich?
Je nach Beweislage und Einzelfall sind möglich:
- Einstellung mangels Tatnachweises
- Einstellung gegen Auflagen
- Strafbefehl statt Hauptverhandlung
Eine frühzeitige und strategische Verteidigung erhöht die Chancen auf eine günstige Lösung erheblich.
Bedeutung der Verteidigung
Ein erfahrener Strafverteidiger kann:
- prüfen, ob der Tatbestand erfüllt ist
- Einwilligungsfragen rechtlich bewerten
- strafmildernde Umstände herausarbeiten
- belastende Nebenfolgen begrenzen
Gerade bei § 201a StGB ist die Verteidigungsstrategie oft entscheidend für das Ergebnis.
Diskret, vertraulich, sensibel
Vorwürfe wegen der Verbreitung intimer Bilder sind häufig mit Scham, Druck und Zukunftsängsten verbunden. Wir vertreten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und ohne Vorverurteilung.
