Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehört zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht. Entsprechend hoch sind die gesetzlichen Strafandrohungen.
Welche Strafe konkret droht, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Gesetzliche Grundlage
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in § 176 StGB geregelt. Das Gesetz sieht hierfür regelmäßig mehrjährige Freiheitsstrafen vor.
Je nach Tatvariante unterscheidet das Gesetz unterschiedliche Schweregrade.
Mögliche Strafrahmen
Je nach Vorwurf kommen in Betracht:
- Freiheitsstrafe
- Freiheitsstrafe auf Bewährung (nur in weniger schweren Fällen)
- in schweren Fällen mehrjährige Haftstrafen
Eine reine Geldstrafe ist bei diesen Vorwürfen in der Regel nicht vorgesehen.
Wovon hängt die konkrete Strafe ab?
Das Gericht berücksichtigt insbesondere:
- Art und Umfang der vorgeworfenen Handlung
- Alter des Kindes
- Dauer und Häufigkeit
- Vorstrafen
- Nachtatverhalten
- persönliche Umstände
Auch die Beweislage spielt eine entscheidende Rolle.
Mögliche Nebenfolgen
Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig weitere erhebliche Konsequenzen:
- Eintrag im erweiterten Führungszeugnis
- berufliche Einschränkungen oder Tätigkeitsverbote
- Kontakt- oder Näherungsverbote
- Bewährungsauflagen
- soziale und familiäre Belastungen
Für viele Betroffene sind diese Nebenfolgen besonders einschneidend.
Kann ein Verfahren eingestellt werden?
Trotz hoher Strafandrohung ist nicht jedes Verfahren aussichtslos. Je nach Aktenlage sind möglich:
- Einstellung mangels Tatnachweises
- Einstellung aus rechtlichen Gründen
- Einstellung im Zwischenverfahren
Eine sorgfältige Verteidigungsstrategie ist entscheidend.
Bedeutung der frühen Verteidigung
Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann:
- den Tatvorwurf rechtlich einordnen
- Beweisprobleme aufdecken
- Fehler im Verfahren erkennen
- auf eine Einstellung oder Strafmilderung hinwirken
Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet die richtige Strategie häufig über das Ergebnis.
Diskret, vertraulich, sensibel
Vorwürfe im Zusammenhang mit Kindern sind extrem sensibel. Wir beraten Mandanten diskret, vertraulich und mit größter Sorgfalt.
Weiterführende Informationen
- Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Osnabrück – was folgt?
- Hausdurchsuchung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern – was darf die Polizei?
- Schweigerecht beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern – was beachten?
- Verteidigungsstrategien beim Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern
- Anwalt für sexuellen Missbrauch von Kindern Osnabrück
