Welche Strafen drohen bei sexueller Belästigung?

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung wird häufig unterschätzt. Zwar handelt es sich nicht um ein Verbrechen, dennoch sieht das Gesetz spürbare Strafen vor. Welche Konsequenzen konkret drohen, hängt stark vom Einzelfall ab.


Gesetzliche Grundlage

Sexuelle Belästigung ist in § 184i StGB geregelt. Strafbar ist eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise gegen den erkennbaren Willen der anderen Person.


Möglicher Strafrahmen

Der gesetzliche Strafrahmen umfasst:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren

In der Praxis werden bei Erstvorwürfen häufig Geldstrafen verhängt, insbesondere wenn keine Vorstrafen bestehen.


Wovon hängt die konkrete Strafe ab?

Bei der Strafzumessung berücksichtigen Gerichte unter anderem:

  • Art und Intensität der Berührung
  • Dauer und Ablauf der Situation
  • Aussagekonstellation (z. B. Aussage gegen Aussage)
  • Vorstrafen oder Ersttat
  • Verhalten nach dem Vorwurf
  • Beweislage insgesamt

Nicht jeder Vorwurf führt automatisch zu einer Verurteilung.


Geldstrafe: Was bedeutet das konkret?

Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen.
Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat, die Höhe eines Tagessatzes nach dem Einkommen.

Bereits ab 90 Tagessätzen kann ein Eintrag im Führungszeugnis drohen.


Führungszeugnis und Nebenfolgen

Neben der eigentlichen Strafe können weitere Folgen eintreten, etwa:

  • Eintrag im Führungszeugnis
  • berufliche Konsequenzen
  • arbeitsrechtliche Maßnahmen
  • Reputationsschäden

Gerade diese Nebenfolgen sind für viele Betroffene besonders belastend.


Ist eine Einstellung möglich?

Je nach Beweislage und Umständen kommen in Betracht:

  • Einstellung mangels Tatnachweises
  • Einstellung gegen Auflagen
  • Strafbefehl statt Hauptverhandlung

Eine frühzeitige, strategische Verteidigung erhöht die Chancen auf eine günstige Lösung erheblich.


Bedeutung der Verteidigung

Ein erfahrener Strafverteidiger kann:

  • prüfen, ob der Tatbestand erfüllt ist
  • strafmildernde Umstände herausarbeiten
  • auf Einstellung oder niedrige Strafe hinwirken
  • belastende Nebenfolgen begrenzen

Gerade bei sexueller Belästigung entscheidet die Verteidigungsstrategie oft über das Ergebnis.


Diskret, vertraulich, sensibel

Vorwürfe wegen sexueller Belästigung sind für Betroffene häufig mit Scham und Zukunftsängsten verbunden. Wir beraten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und ohne Vorverurteilung.


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