Hausdurchsuchung wegen Exhibitionismus – kommt das vor?

Beim Vorwurf des Exhibitionismus fragen sich viele Betroffene, ob ihnen eine Hausdurchsuchung drohen kann.
Die kurze Antwort lautet: Ja, aber eher selten. Ob eine Durchsuchung angeordnet wird, hängt stark vom konkreten Tatvorwurf ab.


Wann kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen?

Eine Hausdurchsuchung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:

  • der Vorwurf nicht nur einen einmaligen Vorfall betrifft
  • digitale Beweismittel vermutet werden (z. B. Fotos, Videos)
  • der Verdacht weiterer Sexualdelikte geprüft wird
  • Identität oder Tatablauf geklärt werden müssen

In vielen einfachen Fällen des Exhibitionismus ist eine Durchsuchung nicht erforderlich.


Ist ein Durchsuchungsbeschluss nötig?

Grundsätzlich gilt:

  • Eine Hausdurchsuchung darf nur mit richterlichem Beschluss erfolgen
  • Der Beschluss muss den Tatvorwurf benennen
  • Umfang und Zweck der Durchsuchung müssen konkret beschrieben sein

Nur in Ausnahmefällen darf ohne Beschluss durchsucht werden.


Was darf durchsucht und beschlagnahmt werden?

Wenn es zu einer Durchsuchung kommt, dürfen insbesondere:

  • Wohnräume und Nebenräume
  • Smartphones, Computer oder Datenträger

durchsucht werden – aber nur im Rahmen des Beschlusses.


Wie sollte man sich bei einer Durchsuchung verhalten?

Empfohlen wird:

  • ruhig bleiben
  • den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
  • keine Aussagen zur Sache machen
  • nichts freiwillig erklären oder herausgeben
  • einen Anwalt kontaktieren

Diskussionen vor Ort helfen in der Regel nicht.


Muss ich Passwörter herausgeben?

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Belastung mitzuwirken.
Die freiwillige Herausgabe von Passwörtern oder Entsperrcodes sollte ohne anwaltliche Beratung nicht erfolgen.


Kann man sich gegen die Maßnahme wehren?

Rechtliche Schritte sind möglich, etwa:

  • nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit
  • Beschwerde gegen Beschlagnahmen
  • Antrag auf Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände

Diese Schritte erfolgen sinnvollerweise über einen Strafverteidiger.


Diskret, vertraulich, sensibel

Auch wenn Hausdurchsuchungen bei Exhibitionismus selten sind, sind sie für Betroffene extrem belastend. Wir vertreten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und ohne Vorverurteilung.


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