Beschuldigtenanhörung wegen Exhibitionismus Osnabrück – was ist das?

Eine Beschuldigtenanhörung bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden Sie offiziell als Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen Exhibitionismus führen. Ihnen wird der Tatvorwurf mitgeteilt und Sie erhalten Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.


Was ist eine Beschuldigtenanhörung genau?

Die Anhörung ist ein formeller Schritt im Ermittlungsverfahren. Sie dient dazu:

  • den Tatvorwurf mitzuteilen
  • Ihre Personalien festzustellen
  • Ihnen rechtliches Gehör zu geben

Eine Aussage ist freiwillig – ein Zwang zur Mitwirkung besteht nicht.


In welcher Form erfolgt die Anhörung?

Typische Varianten sind:

  • schriftlicher Anhörungsbogen per Post
  • Vorladung zur Polizei
  • mündliche Anhörung auf der Dienststelle

Unabhängig von der Form gilt stets das Schweigerecht.


Muss ich bei der Anhörung aussagen?

Nein. Sie haben jederzeit das Recht:

  • zu schweigen
  • keine Fragen zur Sache zu beantworten
  • zunächst einen Anwalt einzuschalten

Schweigen darf rechtlich nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.


Warum ist Zurückhaltung sinnvoll?

Gerade beim Vorwurf des Exhibitionismus:

  • ist häufig unklar, wie belastbar die Beweise sind
  • bestehen oft Missverständnisse oder Fehlinterpretationen
  • kann eine unbedachte Aussage den Tatverdacht erst erhärten

Ohne Akteneinsicht ist eine fundierte Einschätzung kaum möglich.


Sinnvolles Vorgehen

Bewährt hat sich häufig:

  • keine Aussage bei der Anhörung
  • keine schriftliche Stellungnahme ohne Beratung
  • Beauftragung eines Strafverteidigers
  • Beantragung von Akteneinsicht

Erst danach sollte entschieden werden, ob und wie Stellung genommen wird.


Diskret, vertraulich, sensibel

Vorwürfe wie Exhibitionismus sind für Betroffene oft mit Scham verbunden. Wir beraten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und ohne Vorverurteilung.


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