Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist nach dem Strafgesetzbuch ein schweres Sexualdelikt. Die möglichen Strafen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich – der Einzelfall ist entscheidend.
Gesetzliche Grundlage
Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist in § 184b StGB geregelt. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vor.
Mögliche Strafrahmen
Je nach Fallkonstellation kommen in Betracht:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
- Freiheitsstrafe auf Bewährung
Die konkrete Höhe hängt u. a. ab von:
- Anzahl und Art der Dateien
- Dauer des Besitzes
- technischer Ablauf (bewusst / unbewusst)
- Vorstrafen
- Aussageverhalten
Nebenfolgen einer Verurteilung
Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig weitere Folgen:
- Eintrag im Führungszeugnis
- berufliche Einschränkungen
- Meldeauflagen
- Bewährungsauflagen
- Einziehung von Datenträgern
Diese Nebenfolgen sind oft besonders belastend.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist möglich:
- Einstellung mangels Tatnachweises
- Einstellung wegen geringer Schuld
- Einstellung gegen Auflagen
Ob dies realistisch ist, hängt stark von der Aktenlage ab.
Bedeutung der Verteidigungsstrategie
Eine frühzeitige Verteidigung kann:
- Strafrahmen erheblich beeinflussen
- Nebenfolgen begrenzen
- Verfahrensfehler aufdecken
- auf eine Einstellung hinwirken
Diskret, vertraulich, sensibel
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