Welche Strafen drohen beim Besitz von Kinderpornografie?

Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist nach dem Strafgesetzbuch ein schweres Sexualdelikt. Die möglichen Strafen hängen von verschiedenen Faktoren ab. Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich – der Einzelfall ist entscheidend.


Gesetzliche Grundlage

Der Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist in § 184b StGB geregelt. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vor.


Mögliche Strafrahmen

Je nach Fallkonstellation kommen in Betracht:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe
  • Freiheitsstrafe auf Bewährung

Die konkrete Höhe hängt u. a. ab von:

  • Anzahl und Art der Dateien
  • Dauer des Besitzes
  • technischer Ablauf (bewusst / unbewusst)
  • Vorstrafen
  • Aussageverhalten

Nebenfolgen einer Verurteilung

Neben der eigentlichen Strafe drohen häufig weitere Folgen:

  • Eintrag im Führungszeugnis
  • berufliche Einschränkungen
  • Meldeauflagen
  • Bewährungsauflagen
  • Einziehung von Datenträgern

Diese Nebenfolgen sind oft besonders belastend.


Kann das Verfahren eingestellt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist möglich:

  • Einstellung mangels Tatnachweises
  • Einstellung wegen geringer Schuld
  • Einstellung gegen Auflagen

Ob dies realistisch ist, hängt stark von der Aktenlage ab.


Bedeutung der Verteidigungsstrategie

Eine frühzeitige Verteidigung kann:

  • Strafrahmen erheblich beeinflussen
  • Nebenfolgen begrenzen
  • Verfahrensfehler aufdecken
  • auf eine Einstellung hinwirken

Diskret, vertraulich, sensibel

Strafverfahren wegen Kinderpornografie sind extrem sensibel. Wir beraten und vertreten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und mit größter Sorgfalt.


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