Diskrete und erfahrene Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Der Vorwurf der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nach § 184b StGB gehört zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Sexualstrafrecht. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann gravierende persönliche, berufliche und soziale Folgen haben.
Als auf Sexualstrafrecht spezialisierte Strafverteidiger in Osnabrück vertreten wir Beschuldigte frühzeitig, konsequent und mit höchster Diskretion.
Vorwurf nach § 184b StGB – worum geht es?
Der Straftatbestand der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte umfasst deutlich mehr als viele Betroffene annehmen. Strafbar kann bereits sein:
- das Weiterleiten von Dateien über Messenger-Dienste
- das Teilen von Inhalten in Gruppen oder Foren
- das Bereitstellen über Cloud-Dienste oder Tauschbörsen
- das Versenden einzelner Dateien an Dritte
Auch unbewusste oder automatisierte Übertragungen können strafrechtlich relevant sein.
Die Abgrenzung zwischen Besitz, Verbreitung und bloßem Abruf ist juristisch komplex und erfordert eine spezialisierte Verteidigung.
Welche Strafen drohen bei Verbreitung kinderpornografischer Inhalte?
Der Gesetzgeber sieht für § 184b StGB empfindliche Strafen vor:
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
Eintrag ins erweiterte Führungszeugnis
Berufsrechtliche Konsequenzen (z. B. bei Beamten, Pädagogen, medizinischen Berufen)
Durchsuchungen, Beschlagnahmen und langfristige Ermittlungen
Gerade deshalb ist es entscheidend, keine unüberlegten Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen.
Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten in Osnabrück
Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht beginnen häufig mit:
Hausdurchsuchungen
Beschlagnahme von Computern, Smartphones und Datenträgern
Vorladungen zur Beschuldigtenvernehmung
Viele Verfahren werden von spezialisierten Einheiten der Polizei Niedersachsen geführt. Bereits in dieser frühen Phase lassen sich entscheidende Weichen für den weiteren Verfahrensverlauf stellen.
Warum frühzeitige anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Als Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Osnabrück prüfen wir unter anderem:
Rechtmäßigkeit der Durchsuchung
Verwertbarkeit digitaler Beweise
tatsächlichen Tatnachweis (Zuordnung von Dateien)
Vorsatz oder fahrlässiges Verhalten
mögliche Verfahrenseinstellungen
Ziel ist es, eine Anklage zu vermeiden oder das Verfahren frühzeitig zu beenden.
Ihre Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – PCJ Strafrecht
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht und Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir verteidigen Mandanten bundesweit, mit besonderem Fokus auf Osnabrück und Niedersachsen.
Was uns auszeichnet:
- Spezialisierung auf Sexualstrafrecht
- Langjährige Erfahrung in komplexen Ermittlungsverfahren
- Absolute Diskretion und sensible Mandatsführung
- Klare, ehrliche Beratung ohne Beschönigungen
Jeder Fall wird individuell geprüft – pauschale Lösungen gibt es im Sexualstrafrecht nicht.
Häufige Fragen zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich vorgeladen werde?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Sprechen Sie vorher mit einem Anwalt.
Was passiert mit meinen beschlagnahmten Geräten?
Datenträger werden häufig über Monate ausgewertet. Die rechtliche Zulässigkeit und der Umfang der Auswertung sind regelmäßig angreifbar.
Kann ein Verfahren eingestellt werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Einstellungen möglich – insbesondere bei fehlendem Vorsatz oder geringer Tatintensität.
Kontakt – Anwalt für Sexualstrafrecht in Osnabrück
Wenn Ihnen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen wird, handeln Sie umsichtig. Jede unbedachte Aussage kann Ihre Verteidigung erschweren.
PCJ Strafrecht – Ihre Strafverteidiger in Osnabrück
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