Straftaten aus Personengruppen
(§ 184j StGB)
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Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer als Mitglied einer Gruppe Straftaten begeht. Es erfolgt eine wechselseitige Zurechnung der jeweiligen Tatbeiträge.
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Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für Strafrecht damit beauftragen.
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Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

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