Stalking
(§ 238 StGB)
Anwalt stalking
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Der Vorwurf Stalking ist sehr ernst zu nehmen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis 3 – in besonders schweren Fällen bis 5 – Jahren!
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Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.
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Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache! In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erfahren Sie, wie Sie mit dem Vorwurf von Stalking umgehen sollten!

Hier geht es zum Gesetzestext:
