Stalking(§ 238 StGB)

Der Vorwurf Stalking ist sehr ernst zu nehmen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis 3 – in besonders schweren Fällen bis 5 – Jahren!

Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.

Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache! In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erfahren Sie, wie Sie mit dem Vorwurf von Stalking umgehen sollten!

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Hier geht es zum Gesetzestext: