Sexuelle Nötigung
(§ 177 StGB)

Den Vorwurf der sexuellen Nötigung muss man sehr ernst nehmen. Bei einer Verurteilung droht einem eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten!

Bei einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme durch die Strafverfolgungsbehörden sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.

Bewahren Sie Ruhe und Stillschweigen bei Maßnahmen der Polizei – nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. In einem geschützten Gespräch erläutern wir Ihnen das weitere Vorgehen.

sexuelle nötigung

Hier geht es zum Gesetzestext: