Was ist Jugendpornografie im Sinne des § 184c StGB?
Die strafrechtliche Vorschrift des § 184c StGB betrifft jugendpornografische Inhalte, die sich auf Personen beziehen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Geschützt werden Jugendliche vor sexualisierter Darstellung und der Verbreitung entsprechender Inhalte.
Nicht jede Nacktaufnahme eines Jugendlichen erfüllt automatisch den Straftatbestand. Das Gesetz verlangt einen pornografischen Inhalt mit bestimmten Darstellungsmerkmalen. Erfasst werden insbesondere Inhalte, die zum Gegenstand haben:
- sexuelle Handlungen von, an oder vor einer jugendlichen Person,
- die Darstellung einer ganz oder teilweise unbekleideten jugendlichen Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung,
- die sexuell aufreizende Darstellung der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer jugendlichen Person.
Ob eine konkrete Aufnahme diese Voraussetzungen erfüllt, muss anhand ihres Inhalts und der gesetzlichen Definition beurteilt werden. Die bloße Nacktheit, das Alter der abgebildeten Person oder die Bezeichnung einer Datei reichen für eine abschließende rechtliche Bewertung nicht ohne Weiteres aus.
Maßgeblich ist § 184c StGB. Die Vorschrift unterscheidet zwischen verschiedenen Handlungen und sieht dafür unterschiedliche Strafrahmen vor.
Welche Handlungen sind nach § 184c StGB strafbar?
Besitz und Erwerb jugendpornografischer Inhalte
Bereits der Besitz bestimmter jugendpornografischer Inhalte kann strafbar sein. § 184c Abs. 3 StGB erfasst Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben. Strafbar sein können auch das Abrufen und das Sichverschaffen solcher Inhalte.
In Ermittlungsverfahren spielen deshalb Smartphones, Computer, Tablets, externe Festplatten und Cloud-Speicher eine wichtige Rolle. Die Ermittlungsbehörden untersuchen unter anderem gespeicherte Dateien, Downloads und Kommunikationsverläufe.
Für die Verteidigung ist zu klären, welche Dateien tatsächlich vorhanden waren, wie sie auf das Gerät gelangten und ob die Voraussetzungen der jeweils vorgeworfenen Tathandlung erfüllt sind. Auch die technische Auswertung muss nachvollziehbar sein.
Verbreitung und Weitergabe
Jugendpornografische Inhalte können auch dann Gegenstand eines Strafverfahrens werden, wenn sie an andere Personen weitergeleitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Das kann beispielsweise bei der Weiterleitung über Messenger, beim Teilen in Gruppen oder beim Hochladen auf eine Plattform relevant werden. Dabei ist die konkrete Handlung entscheidend. Das Gesetz unterscheidet unter anderem zwischen dem Verbreiten, dem öffentlichen Zugänglichmachen und dem Zugänglichmachen gegenüber einer anderen Person.
Die Tatsache, dass eine Datei versendet wurde, beantwortet noch nicht jede rechtliche Frage. Es muss geprüft werden, welcher Inhalt betroffen war und welcher Straftatbestand tatsächlich in Betracht kommt.
Herstellung jugendpornografischer Inhalte
Auch die Herstellung entsprechender Inhalte kann strafbar sein. § 184c StGB erfasst insbesondere die Herstellung jugendpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben. Daneben enthält die Vorschrift weitere Tatbestände für die Herstellung und Beschaffung zu bestimmten Verwendungszwecken.
Bei der rechtlichen Einordnung kommt es auf die konkrete Art des Inhalts und die Umstände seiner Herstellung an. Die gesetzlichen Voraussetzungen dürfen nicht allein aus der Existenz einer Bilddatei abgeleitet werden.
Einvernehmlich hergestellte Aufnahmen
Eine besondere Bedeutung hat § 184c Abs. 4 StGB. Danach gelten bestimmte Strafvorschriften über die Herstellung und den Besitz nicht für Handlungen mit jugendpornografischen Inhalten, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt wurden.
Diese gesetzliche Ausnahme ist eng an ihre Voraussetzungen gebunden. Sie bedeutet insbesondere nicht, dass jede einvernehmliche Aufnahme oder jede spätere Weiterleitung automatisch straflos wäre.
Gerade bei Bildern, die Jugendliche im privaten Rahmen miteinander austauschen, müssen die Umstände sorgfältig geprüft werden. Alter, Einwilligung, Herstellungszweck und eine etwaige Weitergabe können für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.
Welche Strafe droht bei Jugendpornografie?
Der Strafrahmen richtet sich nach der konkreten Tat und der einschlägigen Vorschrift des § 184c StGB.
| Tatbestand | Gesetzlicher Strafrahmen |
|---|---|
| Verbreitung und bestimmte weitere Handlungen nach § 184c Abs. 1 StGB | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
| Gewerbsmäßiges oder bandenmäßiges Handeln unter den Voraussetzungen des Abs. 2 | Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren |
| Besitz, Abrufen oder Sichverschaffen nach § 184c Abs. 3 StGB | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Der gesetzliche Strafrahmen beschreibt lediglich die möglichen Rechtsfolgen. Welche Strafe im konkreten Fall zu erwarten ist, lässt sich daraus allein nicht ableiten.
Für die Strafzumessung sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Dazu gehören insbesondere die konkrete Tat, Art und Umfang der Inhalte, die jeweilige Beteiligung sowie die weiteren strafzumessungsrelevanten Umstände.
Wichtig: Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ist nicht in jedem Verfahren zwingend. Ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine andere gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge in Betracht kommt, muss anhand des konkreten Vorwurfs beurteilt werden.
Jugendpornografie und KI-generierte Inhalte
Bei künstlich erzeugten oder bearbeiteten Bildern stellen sich besondere rechtliche Fragen. Dazu gehören beispielsweise Deepfakes, bei denen das Gesicht einer jugendlichen Person in eine sexualisierte Darstellung eingefügt wird, sowie vollständig KI-generierte Darstellungen.
Solche Inhalte dürfen nicht pauschal mit tatsächlich aufgenommenem Bildmaterial gleichgesetzt werden. Für die strafrechtliche Einordnung kommt es unter anderem darauf an, ob der Inhalt die gesetzlichen Merkmale erfüllt und welche konkrete Tathandlung vorgeworfen wird.
§ 184c StGB unterscheidet ausdrücklich zwischen Inhalten, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, und solchen, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Diese Unterscheidung ist für einzelne Tatbestände und deren Anwendbarkeit von Bedeutung.
Bei einem Ermittlungsverfahren wegen KI-generierter oder manipulierter Inhalte müssen deshalb die Art der Darstellung, ihre Herstellung und die konkret einschlägige Strafvorschrift geprüft werden.
Ermittlungsverfahren wegen Jugendpornografie: Was ist jetzt wichtig?
Wer eine Vorladung erhält oder erfährt, dass wegen jugendpornografischer Inhalte ermittelt wird, sollte die nächsten Schritte nicht unüberlegt vornehmen.
1. Keine vorschnelle Aussage gegenüber der Polizei
Beschuldigte müssen sich nicht zur Sache äußern. Eine Einlassung kann sinnvoll sein, wenn die Aktenlage geprüft wurde und eine Verteidigungsstrategie feststeht. Vorher besteht das Risiko, durch unvollständige oder missverständliche Angaben die eigene Verteidigung zu erschweren.
2. Akteneinsicht beantragen lassen
Erst die Ermittlungsakte zeigt, welcher konkrete Sachverhalt vorgeworfen wird und worauf sich der Verdacht stützt. Dazu können Auswertungsberichte, Zeugenaussagen, Chatverläufe und Ergebnisse einer digitalen Untersuchung gehören.
Die Verteidigung muss feststellen, welche Erkenntnisse tatsächlich vorliegen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.
3. Digitale Beweismittel rechtlich und technisch prüfen
Bei Vorwürfen nach § 184c StGB kommt der digitalen Beweisführung häufig besondere Bedeutung zu. Zu untersuchen sind unter anderem die Herkunft der Dateien, die Zuordnung zu einem Nutzer, der festgestellte Speicherort und die Aussagekraft der technischen Auswertung.
Ein gespeicherter Inhalt beantwortet nicht automatisch sämtliche Fragen zu Besitz, Kenntnis und konkreter Tatbeteiligung. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen müssen gesondert geprüft werden.
4. Verteidigungsstrategie auf den konkreten Vorwurf ausrichten
Ob eine Einlassung sinnvoll ist, ob einzelne Beweisergebnisse angegriffen werden können oder ob andere rechtliche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.
Eine wirksame Verteidigung beginnt daher mit der Prüfung des konkreten Tatvorwurfs und der Beweislage – nicht mit einer vorschnellen Erklärung gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Verteidigung bei Jugendpornografie durch PCJ Strafrecht
Ein Ermittlungsverfahren wegen jugendpornografischer Inhalte betrifft häufig nicht nur die strafrechtliche Situation. Viele Beschuldigte sorgen sich zugleich um ihre Familie, ihren Beruf und ihren persönlichen Ruf.
Eine Strafverteidigung muss deshalb fachlich präzise und im Umgang mit der persönlichen Situation sensibel sein. Dazu gehören eine sorgfältige Aktenprüfung, die rechtliche Bewertung der vorgeworfenen Handlungen und eine auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
PCJ Strafrecht konzentriert sich auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht. Wir übernehmen nicht möglichst viele Strafverfahren. Wir übernehmen die Verfahren, auf die wir spezialisiert sind.
Die Verteidigung erfolgt bundesweit. Für eine erste Einschätzung können Sie vertraulich Kontakt aufnehmen.
Sie haben eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder eine Anklage wegen Jugendpornografie erhalten? Lassen Sie den konkreten Vorwurf prüfen, bevor Sie sich zur Sache äußern.
Häufige Fragen zur Jugendpornografie
Ist der Besitz jugendpornografischer Inhalte immer strafbar?
Nein, die Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden. § 184c Abs. 3 StGB betrifft Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben. Zudem enthält Abs. 4 eine besondere Ausnahme für bestimmte einvernehmlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch hergestellte Inhalte.
Ist die Weiterleitung eines Bildes strafbar, wenn die abgebildete Person einverstanden war?
Die Einwilligung in die Herstellung oder Übersendung eines Bildes bedeutet nicht automatisch, dass jede spätere Weitergabe erlaubt ist. Entscheidend sind der Inhalt, die konkrete Handlung und die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Was passiert nach einer Hausdurchsuchung wegen Jugendpornografie?
Bei einer Durchsuchung können digitale Geräte und Datenträger sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Anschließend können die Ermittlungsbehörden die Daten auswerten. Die Verteidigung sollte den konkreten Vorwurf und die Ergebnisse der Auswertung anhand der Ermittlungsakte prüfen.
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht folgen, wenn sie von der Polizei als Beschuldigte geladen werden. Für Ladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts gelten andere Regeln. Vor einer Entscheidung sollte geklärt werden, von welcher Stelle die Ladung stammt und in welcher Eigenschaft sie erfolgt.
Ist bei einem Vorwurf nach § 184c StGB eine Geldstrafe möglich?
Ja. § 184c Abs. 1 und Abs. 3 StGB sehen für die dort erfassten Taten grundsätzlich auch eine Geldstrafe vor. Ob sie im konkreten Verfahren in Betracht kommt, hängt von der rechtlichen Einordnung und den Umständen des Einzelfalls ab.
Weiterführende Informationen zum Sexualstrafrecht
- Anwalt bei Vorwürfen wegen Kinderpornografie
- Verteidigung bei Cybergrooming
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- Verteidigung bei verbotenen Bild- und Videoaufnahmen
Gesetzliche Grundlage
Die maßgebliche Vorschrift ist § 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte. Für die Beurteilung eines konkreten Vorwurfs ist die jeweils geltende Gesetzesfassung maßgeblich.
