Anwalt für Besitz von Kinderpornografie Osnabrück

Ein sehr sensibles Thema im deutschen Strafrecht und in der Öffentlichkeit ist der Besitz von Kinderpornografie.


Bereits der Besitz von nur einer Datei kann schwere strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ich als Anwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht in Osnabrück unterstütze ich Sie kompetent und vor allem vertraulich bei allen rechtlichen Fragen rund um den Besitz von Kinderpornografie.

Strafrechtliche Folgen bei Besitz von Kinderpornografie

Der Besitz von Kinderpornografie gesetzlich verboten und strafbar. Die konkreten Strafen hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • der Anzahl der Bilder / Dateien
  • dem Inhalt der Bilder oder Dateien
  • dem konkreten Verwenden der Dateien („nur“ Besitz oder Verbreiten)
  • dem Umstand, ob Vorstrafen vorliegen

Mögliche Strafen sind eine Gefängnisstrafe von mindestens 3 Monaten bis zu 10 Jahren. Daneben drohen weitere Nebenfolgen, wie etwa disziplinarrechtliche Folgen oder Einträge im Führungszeugnis. Ein sofortiger Kontakt zu einem Anwalt für Besitz von Kinderpornografie  ist daher sehr wichtig.


Ermittlungen wegen Besitz von Kinderpornografie

Die Ermittlungen bei Verdacht auf Besitz von Kinderpornografie beginnen häufig mit Hausdurchsuchungen aufgrund Hinweise Dritter – z.B. NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) oder durch die Sicherstellungen vom Handy oder PC / Laptop einer anderen Person, von der oder der eine Datei geschickt wurde.

Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wird die grundliegende Basis für das weitere Verfahren geschaffen.

Typische Ermittlungsmaßnahmen sind:

  • Durchsuchung von Wohnung, Fahrzeug oder Mobiltelefon
  • Durchsuchung des Arbeitsplatzes
  • Vorladung des Beschuldigten
  • Sicherstellung sämtlicher im Hause und PKW oder auf der Arbeit befindlichen Handys, PCs und Laptops.

Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Ein erfahrener Strafverteidiger für Kinderpornografie beschafft die Ermittlungsakte und prüft die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen sowie mögliche Verfahrensfehler.

Verteidigungsstrategien bei Besitz von Kinderpornografie

Eine erfolgreiche Verteidigung hängt hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Unser Ziel ist es, das Verfahren frühzeitig zu beeinflussen oder eine Einstellung bzw. schnelle Beendigung des Verfahrens zu erreichen. Insbesondere soll eine öffentliche Hauptverhandlung vermieden werden.

Mögliche Verteidigungsstrategien umfassen:

  • Anfechtung der Durchsuchungsmaßnahmen und Sicherstellungen
  • Überprüfung der Zuordnung des Besitzes und der tatsächlichen Sachherrschaft
  • Bewertung der Dateien wegen der Bewertung als Kinderpornografie
  • Hinwirken auf eine Einstellung des Verfahrens
  • Herausgabe der sichergestellten Asservate

Ich als spezialisierter Anwalt für Besitz von Kinderpornografie in Osnabrück entwickele eine individuelle Verteidigungsstrategie, um die strafrechtlichen und sozialen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Warum einen Anwalt für Besitz von Kinderpornografie einschalten?

Weil dieser Vorwurf neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch schwerwiegende Folgen im sozialen Umfeld haben wir ein klares Ziel:
Wir wollen das Verfahren so schnell und diskret wie möglich für Sie abschließen. Wichtiges Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.
Wir geben Ihnen frühzeitig eine ehrliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Sämtliche Korrespondenz mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft wird von uns übernommen und wir wahren Ihre Verfahrensrechte.

Beratung durch Ihren Anwalt für Strafrecht

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Wenn Ihnen der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Als Anwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht in Osnabrück stehen wir Ihnen beratend und verteidigend zur Seite. Wie vertreten Ihre Rechte bundesweit!

Nehmen Sie für eine vertrauliche Erstberatung Kontakt auf und lassen Sie Ihre Möglichkeiten schnellest möglich prüfen. Bereits die erste Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Für den Gesetzestext klicken Sie hier:

§ 184b StGB