Strafverteidigung bei Vorwürfen nach § 173 StGB
Anwalt für Beischlaf unter Verwandten Osnabrück
Der Vorwurf des Beischlafs unter Verwandten stellt einen sensiblen Straftatbestand des deutschen Strafrechts dar. Bereits ein Anfangsverdacht kann erhebliche strafrechtliche, familiäre und soziale Folgen nach sich ziehen.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück vertrete ich ausschließlich Beschuldigte und Angeklagte in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Vorwurfs nach § 173 StGB. Ziel ist eine sachliche rechtliche Prüfung und eine konsequente Wahrung Ihrer Rechte.
Der Tatbestand des Beischlafs unter Verwandten gehört zu den eher seltenen Delikten des Sexualstrafrechts. Weitere Informationen zu besonderen Sexualdelikten in Osnabrück finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Was gilt rechtlich als Beischlaf unter Verwandten?
Der Straftatbestand des § 173 StGB erfasst den Beischlaf zwischen bestimmten nahen Verwandten, insbesondere zwischen:
- leiblichen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder)
- voll- oder halbbürtigen Geschwistern
Entscheidend ist dabei die biologische Abstammung, nicht zwingend ein soziales oder rechtliches Familienverhältnis.
Nicht jede familiäre Nähe oder intime Handlung ist strafbar. Maßgeblich ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des Tatbestands tatsächlich erfüllt sind. Wie auch beim Vorwurf des Stealthings spielen die konkreten Umstände des Einzelfalls eine entscheidende Rolle. Die rechtliche Einordnung kann ähnlich komplex sein wie bei einer sexuellen Beleidigung.
Strafrahmen nach § 173 StGB
Der Gesetzgeber sieht für Beischlaf unter Verwandten folgenden Strafrahmen vor:
- Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
- Geldstrafe
In der Praxis hängen Strafmaß und Verfahrensausgang stark von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von:
- Alter der Beteiligten
- Freiwilligkeit
- Beweisbarkeit
- Vorstrafen
- familiärer Konstellation
Zusätzlich drohen häufig erhebliche soziale und persönliche Belastungen, etwa durch öffentliche Bekanntheit des Verfahrens.
Typische Ermittlungsmaßnahmen
Bei Vorwürfen nach § 173 StGB greifen Ermittlungsbehörden regelmäßig zu folgenden Maßnahmen:
- polizeiliche Vorladung als Beschuldigter
- Vernehmungen von Familienangehörigen
- Auswertung von Chatverläufen oder privaten Nachrichten
- Sicherstellung digitaler Geräte
- Einholung medizinischer oder psychologischer Gutachten
- Durchsuchungen bei schwerwiegendem Anfangsverdacht
Gerade in familiären Konstellationen ist die Beweisführung häufig schwierig und konfliktbeladen.
Verteidigungsansätze im Strafverfahren
Im Rahmen der Strafverteidigung prüfe ich insbesondere:
- ob der gesetzliche Tatbestand tatsächlich erfüllt ist
- ob ein strafbarer Beischlaf im Sinne des Gesetzes vorliegt
- die Glaubhaftigkeit von Aussagen
- mögliche Beweisprobleme oder Widersprüche
- die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen
- verfahrensrechtliche Fehler
Ziel ist es stets, eine Einstellung des Verfahrens, eine Begrenzung der strafrechtlichen Folgen oder – wenn möglich – eine Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung zu erreichen.
Vorladung oder Anklage erhalten – was tun?
Wenn gegen Sie wegen Beischlafs unter Verwandten ermittelt wird oder Ihnen eine Vorladung vorliegt, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie anwaltlich beraten wurden.
- Sie haben das Recht zu schweigen
- Die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft sollte ausschließlich über die Verteidigung erfolgen
- Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist entscheidend für den Verfahrensverlauf
Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück, berät Sie diskret und vertritt Ihre Interessen konsequent im Strafverfahren.
Einen umfassenden Überblick über das Sexualstrafrecht erhalten Sie auf unserer Seite zum Sexualstrafrecht in Osnabrück.
