Anwalt für Nachstellung in Osnabrück

Strafverteidiger bei Nachstellung (§ 238 StGB)

Was versteht man unter Nachstellung?

Die strafrechtliche Nachstellung ist in § 238 StGB geregelt und beschreibt ein beharrliches, wiederholtes Verhalten, durch das eine Person gezielt belästigt, verfolgt oder eingeschüchtert wird. Entscheidend ist, dass das Verhalten die Lebensgestaltung der betroffenen Person spürbar beeinträchtigt oder bei ihr Angst und Druck auslöst.

Im Alltag wird Nachstellung häufig als „Stalking“ bezeichnet. Strafrechtlich maßgeblich ist jedoch allein der Tatbestand der Nachstellung nach dem Strafgesetzbuch.

Nachstellungen treten besonders häufig nach Trennungen oder langjährigen Beziehungskonflikten auf. Wird die Anzeige von einem ehemaligen Partner erstattet, überschneiden sich die Vorwürfe häufig mit weiteren Bereichen des Sexualstrafrechts. Einen Überblick über typische Ermittlungsverfahren nach Beziehungskonflikten finden Sie auf unserer Seite zu Sexualdelikten durch Ex-Partner in Osnabrück.

Wann liegt eine strafbare Nachstellung vor?

Von einer strafbaren Nachstellung spricht man, wenn eine Person über einen gewissen Zeitraum hinweg wiederholt und gegen den erklärten Willen einer anderen Person handelt und dadurch deren Sicherheit oder Freiheit erheblich beeinträchtigt.

Typische Verhaltensweisen können sein:

  • fortgesetzte Kontaktaufnahmen trotz klarer Ablehnung
  • gezieltes Aufsuchen bestimmter Orte
  • Überwachung oder Verfolgung
  • psychischer Druck oder Einschüchterung

Die Beurteilung erfolgt immer anhand des Gesamtverhaltens und der konkreten Auswirkungen auf die betroffene Person.

Häufige Erscheinungsformen der Nachstellung

1. Wiederholte Kontaktversuche
Ständiges Anrufen, Schreiben oder Versenden von Nachrichten über verschiedene Kommunikationswege, obwohl der Kontakt ausdrücklich untersagt wurde.

2. Verfolgen oder Beobachten
Das bewusste Aufsuchen derselben Wege, Orte oder Veranstaltungen, um der betroffenen Person regelmäßig zu begegnen oder sie zu beobachten.

3. Auftauchen an Wohnung oder Arbeitsplatz
Unangekündigtes und wiederholtes Erscheinen vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder an anderen privaten Orten.

4. Unerwünschte Zusendungen
Regelmäßiges Versenden von Briefen, Geschenken oder anderen Gegenständen, die trotz Ablehnung weiterhin übermittelt werden.

5. Digitale Nachstellung (Cyberstalking)
Belästigung über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder E-Mail, einschließlich Fake-Profile, Überwachung oder Veröffentlichung privater Inhalte.

6. Psychischer Druck und Einschüchterung
Handlungen, die gezielt Angst erzeugen, etwa durch Andeutungen, Drohungen oder das Erzeugen eines permanenten Beobachtungsgefühls.

7. Nachstellung durch ehemalige Partner
Besonders häufig treten Nachstellungshandlungen nach Trennungen auf, wenn der Kontaktabbruch nicht akzeptiert wird.

Die Abgrenzung zwischen zulässiger Kontaktaufnahme und strafbarer Nachstellung ist häufig schwierig. Werden zusätzlich Vorwürfe sexueller Übergriffe erhoben, ist eine frühzeitige Verteidigung im Sexualstrafrecht in Osnabrück besonders wichtig.

Welche Strafe droht bei Nachstellung?

Der gesetzliche Strafrahmen nach § 238 StGB sieht vor:

Grundtatbestand:

  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder
  • Geldstrafe

Besonders schwere Fälle:
Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit vor oder handelt der Täter besonders intensiv oder über einen langen Zeitraum, kann die Strafe deutlich erhöht werden:

  • Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren

Weitere rechtliche Folgen

Neben der strafrechtlichen Sanktion kommen häufig weitere Maßnahmen in Betracht:

  • Kontakt- und Annäherungsverbote
  • Wohnungsverweise oder Betretungsverbote
  • Zivilrechtliche Ansprüche, z. B. auf Unterlassung oder Schadensersatz

Diese Maßnahmen können unabhängig vom Strafverfahren angeordnet werden.

Neben dem Vorwurf der Nachstellung werden nach Trennungen häufig auch Ermittlungsverfahren wegen Stalking in Osnabrück eingeleitet.

Vorladung oder Anklage wegen Nachstellung erhalten?

Wenn Ihnen eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklage wegen Nachstellung vorliegt, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Rechtsanwalt Jähnig, Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück, berät und verteidigt Sie kompetent im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Ziel ist eine sachgerechte Einordnung des Vorwurfs und eine konsequente Wahrung Ihrer Rechte.

Wir verteidigen Sie bundesweit!

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osnabrück

Gesetzliche Grundlage:


§ 238 StGB – Nachstellung