Verbreitung von Kinderpornografie

Die Verbreitung von Kinderpornografie ist ein sehr brisantes Thema im Strafrecht und in der Öffentlichkeit. Bereits der Besitz einer Datei kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Anwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht unterstütze ich Sie kompetent und vor allem vertraulich bei allen rechtlichen Fragen rund um die Verbreitung von Kinderpornografie.

Strafrechtliche Folgen bei Verbreitung von Kinderpornografie

Die Verbreitung von Kinderpornografie ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Die strafrechtlichen Folgen hängen unter anderem ab von:

  • der Anzahl der Dateien
  • dem Inhalt der Darstellungen
  • dem Empfängerkreis
  • eventuellen Vorstrafen im Bundeszentralregister

Mögliche Konsequenzen sind eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Zusätzlich drohen Nebenfolgen, etwa disziplinarrechtliche Folgen oder Einträge im Führungszeugnis. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Anwalt für Kinderpornografie-Besitz ist daher entscheidend.


Ermittlungen wegen Verbreitung von Kinderpornografie

Eine Ermittlung wegen Verbreitung von Kinderpornografie beginnen häufig aufgrund Anzeigen oder Hinweise Dritter – z.B. NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) oder durch die Beschlagnahme des Handys einer anderen Person, von der oder der eine Datei geschickt wurde.

Schon am Anfang des Ermittlungsverfahrens werden die entscheidenden Weichen gestellt.

Übliche Ermittlungsmaßnahmen sind:

  • Durchsuchung von Wohnung, Fahrzeug oder Mobiltelefon
  • Vernehmung oder Vorladung des Beschuldigten
  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  • Sicherstellung aller im Haus oder Auto befindlichen Handys, PCs und Laptops.

Der Beschuldigter ist natürlich nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Ein erfahrener Strafverteidiger für Kinderpornografie beantragt Akteneinsicht und prüft die Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen sowie mögliche Verfahrensfehler.

Verteidigungsstrategien bei Verbreiten von Kinderpornografie

Eine erfolgreiche Verteidigung hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab. Ziel ist es, die Ermittlungen frühzeitig zu beeinflussen und / oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Wichtiges Ziel ist es, eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden werden.

Die potentiellen Verteidigungsstrategien umfassen:

  • Anfechtung von Durchsuchungen, Beschlagnahme und Sicherstellungen von Asservaten
  • Prüfung der konkreten Zuordnung der Verbreitungswerkzeuge (Handys, PCs, Laptops, IP-Adresse)
  • Bewertung der Dateien mit Blick auf die Zuordnung als Kinderpornografie
  • Erreichen der Einstellung des Verfahrens

Der spezialisierte Anwalt für Besitz von Kinderpornografie entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um strafrechtliche Folgen so gering wie möglich zu halten.


Warum einen Anwalt für Verbreitung von Kinderpornografie einschalten?

Der Vorwurf kann neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch schwerwiegende Folgen im sozialen Umfeld haben. Daher haben wir ein klares Ziel: Wir wollen das Verfahren so schnell und diskret wie möglich für Sie abschließen. Es soll immer eine öffentliche Hauptverhandlung verhindert werden. Wir geben Ihnen frühzeitig eine ehrliche Einschätzung der Sachlage. Sämtliche Korrespondenz mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft übernehmen wir, damit Sie erstmal mit der Angelegenheit nichts mehr zu tun haben.

Beratung durch Ihren Anwalt für Strafrecht

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Sollte Ihnen die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen werden, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Als Rechtsanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen beratend und verteidigend zur Seite.

Nehmen Sie für eine vertrauliche Erstberatung Kontakt auf und lassen Sie Ihre Verteidigungsmöglichkeiten sofort überprüfen. Schon die erste Kontaktaufnahme unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Hier geht es zum Gesetzestext:

§ 184b StGB