Anwalt Exhibitionismus Osnabrück

Ihr Strafverteidiger bei Anzeige oder Anklage nach § 183 StGB

Eine Anzeige wegen Exhibitionismus ist für Betroffene häufig mit großer Unsicherheit, Scham und Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Als Anwalt für Exhibitionismus in Osnabrück vertreten wir Sie diskret, konsequent und mit der erforderlichen Erfahrung im Sexualstrafrecht. Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und eine möglichst milde oder sogar folgenlose Lösung zu erreichen.

Was versteht man unter Exhibitionismus?

Exhibitionismus liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich und gegen den Willen anderer ihre Geschlechtsorgane entblößt, um sich dadurch sexuell zu erregen oder eine Reaktion des Gegenübers hervorzurufen. Strafrechtlich geregelt ist diese Tat im § 183 Strafgesetzbuch (StGB).

Entscheidend ist:

  • Das Verhalten erfolgt absichtlich
  • Die Handlung richtet sich gegen unbeteiligte Personen
  • Es besteht keine Einwilligung
  • Ziel ist die sexuelle Erregung oder Provokation

Nicht jede Nacktheit ist automatisch strafbar. Die rechtliche Bewertung hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Typische Beispiele für Exhibitionismus

Entblößung in der Öffentlichkeit

Ein Mann öffnet auf einem Parkweg, Spielplatz oder in einer Fußgängerzone plötzlich Hose oder Mantel, um sein Geschlechtsteil vor einer fremden Person zu zeigen.

Exhibitionismus im öffentlichen Nahverkehr

In Bus, Bahn oder U-Bahn manipuliert sich eine Person am Genital und sucht gezielt Blickkontakt zu anderen Fahrgästen.

Exhibitionistische Handlungen im Internet

Über Videochat, soziale Netzwerke oder Livestreams zeigt eine Person plötzlich und unerwartet ihr Geschlechtsteil („Online-Exhibitionismus“).

Masturbation in der Öffentlichkeit

Masturbieren in Parks, Gebüschen, auf Schulwegen oder anderen öffentlich zugänglichen Orten ohne körperlichen Kontakt zu Dritten.

Welche Strafe droht bei Exhibitionismus?

Nach § 183 StGB kann Exhibitionismus bestraft werden mit:

  • Geldstrafe oder
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

Zusätzliche Folgen können sein:

  • Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis
  • Berufsrechtliche Konsequenzen
  • Probleme bei Sorgerecht, Aufenthalt oder Beamtenstatus
  • Psychiatrische Begutachtung oder Therapieauflagen

Gerade bei Ersttätern bestehen häufig Verteidigungsansätze, um eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringe Strafe zu erreichen.

Anzeige wegen Exhibitionismus – was sollten Sie tun?

Wenn Sie eine Vorladung, Anzeige oder Anklage wegen Exhibitionismus erhalten haben:

  1. Keine Aussage bei Polizei oder Dritten
  2. Keine Rechtfertigungen oder Erklärungen ohne Anwalt
  3. Sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen

Als Anwalt für Exhibitionismus in Osnabrück prüfen wir:

  • die Beweislage (Aussagen, Video, Zeugen)
  • die rechtliche Einordnung der Handlung
  • mögliche Verfahrensfehler
  • Chancen auf Einstellung (§§ 153, 153a StPO)

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht in Osnabrück

Wir vertreten Mandanten aus Osnabrück und Umgebung in allen Verfahrensstadien – von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht.

Unsere Leistungen:

  • Ehrliche Ersteinschätzung
  • Diskrete und vertrauliche Beratung
  • Konsequente Strafverteidigung
  • Erfahrung im Sexualstrafrecht
  • Schnelle Terminvergabe

Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind die Erfolgsaussichten.

Wir vertreten Sie bundesweit!

Gesetzliche Grundlage

§ 183 StGB – Einzelnorm