Straftaten aus Personengruppen
(§ 184j StGB)

Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer als Mitglied einer Gruppe Straftaten begeht. Es erfolgt eine wechselseitige Zurechnung der jeweiligen Tatbeiträge.

Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für Strafrecht damit beauftragen.

Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

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