Sexueller Kindesmissbrauch

Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet man jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können.

Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sexuelle Handlungen sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind ausdrückt, dass es einverstanden ist, oder ein Täter oder eine Täterin dies so interpretiert.

Es wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft – die Höchststrafe beträgt 15 Jahre.

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