Anwalt Jugendpornografie Osnabrück
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Anwalt jugendpornografie osnabrück
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Der Begriff Jugendpornografie bezeichnet im deutschen Strafrecht pornografische Darstellungen von Personen über 14 und unter 18 Jahren (Jugendlichen).
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Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.
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Das Strafmaß bei Herstellung und Verbreitung beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Das Strafmaß bei Besitz von Jugendpornografie beträgt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

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Hier geht es zum Gesetzestext:
