Sexueller Übergriff
(§ 177 StGB)

Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn eine Person gegen ihren ausdrücklichen Willen oder ohne ihre Zustimmung in sexueller Weise angegriffen wird.

Dies kann verschiedene Formen annehmen, darunter Berührungen, Nötigung oder Vergewaltigung. Mit dem neuen Gesetz ist ein sexueller Übergriff schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. 

Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff körperlich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist.

anwalt sexueller übergriff

Hier geht es zum Gesetzestext: