Sexuelle Nötigung
(§ 177 StGB)
anwalt sexuelle nötigung
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Den Vorwurf der sexuellen Nötigung muss man sehr ernst nehmen. Bei einer Verurteilung droht einem eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten!
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Bei einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme durch die Strafverfolgungsbehörden sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.
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Bewahren Sie Ruhe und Stillschweigen bei Maßnahmen der Polizei – nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. In einem geschützten Gespräch erläutern wir Ihnen das weitere Vorgehen.

Hier geht es zum Gesetzestext:
