Vergewaltigung
(§ 177 StGB)
Anwalt Vergewaltigung
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Mit dem Vorwurf der Vergewaltigung ist nicht zu spaßen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren!
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Im Falle einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einer Festnahme sollten Sie keine unüberlegten Schritte unternehmen und sofort einen Spezialisten für sexuelle Delikte damit beauftragen.
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Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache! In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erfahren Sie, wie Sie mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffes umgehen sollten!

Hier geht es zum Gesetzestext:
