Darf ich trotz des Strafverfahrens in den Urlaub fahren?


Vielleicht fragen Sie sich gerade, ob Sie den bereits gebuchten Urlaub absagen müssen oder ob Sie Deutschland überhaupt verlassen dürfen. Diese Unsicherheit beschäftigt viele Mandanten bereits kurz nach einer Hausdurchsuchung oder dem Erhalt einer Vorladung.

Sie müssen im Moment nicht alle Antworten kennen. Vielleicht beschäftigt Sie gerade vor allem eine Frage: Muss ich den bereits gebuchten Urlaub absagen oder darf ich trotzdem verreisen? Den weiteren Weg gehen wir Schritt für Schritt mit Ihnen.

Vielleicht haben Sie sich in einer oder mehreren dieser Fragen wiedergefunden.

Genau diese Gedanken bringen viele Mandanten mit in das erste Gespräch. Sie beschäftigen sich nicht nur mit dem Strafverfahren selbst, sondern auch mit ganz praktischen Fragen ihres Alltags. Ein geplanter Urlaub gehört häufig dazu.

Im Folgenden möchten wir gemeinsam auf diese Fragen eingehen und Ihnen eine erste Orientierung geben.

Warum viele Mandanten ihren Urlaub plötzlich infrage stellen

Für viele Menschen geht es bei dieser Frage nicht nur um eine Reise.

Der geplante Urlaub steht oft für eine Zeit, auf die man sich lange gefreut hat – gemeinsam mit dem Partner, der Familie oder guten Freunden. Umso größer ist die Unsicherheit, wenn plötzlich ein Ermittlungsverfahren alles infrage stellt.

Viele Mandanten sagen im ersten Gespräch:

„Wir wollten eigentlich nächste Woche weg …“

Hinter diesem Satz steckt häufig die Sorge, den Urlaub absagen zu müssen, am Flughafen aufgehalten zu werden oder während der Reise plötzlich mit dem Strafverfahren konfrontiert zu werden.

Diese Gedanken sind verständlich. Gleichzeitig bedeutet ein laufendes Ermittlungsverfahren nicht automatisch, dass Sie Ihren Urlaub absagen oder auf eine Reise verzichten müssen.

Ob eine Reise möglich ist und worauf Sie dabei achten sollten, hängt jedoch immer von Ihrer persönlichen Situation und dem Stand des Verfahrens ab. Deshalb empfiehlt es sich, diese Frage frühzeitig anzusprechen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Muss ich meinen Urlaub jetzt absagen?

Viele Mandanten gehen zunächst davon aus, dass ein geplanter Urlaub nach einer Hausdurchsuchung oder dem Erhalt einer Vorladung automatisch abgesagt werden muss.

So pauschal lässt sich das jedoch nicht sagen.

Ob Sie eine geplante Reise antreten können, hängt unter anderem davon ab, wie weit das Strafverfahren fortgeschritten ist, ob bereits gerichtliche Termine anstehen oder ob besondere Auflagen bestehen. Auch das Reiseziel und die Dauer der Reise können im Einzelfall eine Rolle spielen.

Bevor Sie einen bereits gebuchten Urlaub vorschnell stornieren, empfiehlt es sich daher, die eigene Situation rechtlich prüfen zu lassen. Häufig lässt sich bereits im ersten Gespräch einschätzen, welche Gesichtspunkte für Ihre Entscheidung wichtig sind.

Spielt der Stand des Strafverfahrens für meinen Urlaub eine Rolle?

Ja. Der Stand des Strafverfahrens kann für die Frage, ob eine Urlaubsreise möglich oder sinnvoll ist, von Bedeutung sein.

Ob gerade erst gegen Sie ermittelt wird, bereits eine Anklage erhoben wurde oder schon ein Termin zur Hauptverhandlung feststeht, kann die rechtliche Bewertung beeinflussen. Deshalb lässt sich die Frage nach einer Reise niemals losgelöst vom jeweiligen Verfahrensstand beantworten.

Gerade wenn bereits gerichtliche Termine anstehen oder kurzfristige Entscheidungen zu erwarten sind, empfiehlt es sich, eine geplante Reise frühzeitig in die Überlegungen einzubeziehen. So lassen sich unnötige Probleme häufig vermeiden.

Welche Auswirkungen der Stand Ihres Verfahrens auf eine geplante Urlaubsreise hat, lässt sich häufig bereits im ersten Gespräch gemeinsam einschätzen.

So begleiten wir Sie bei dieser Entscheidung

Ob Sie eine geplante Urlaubsreise antreten können, lässt sich häufig bereits nach einem ersten Gespräch deutlich besser einschätzen.

Gemeinsam schauen wir uns an, wie weit das Strafverfahren fortgeschritten ist, welche Termine bereits feststehen und welche Besonderheiten in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die auch Ihre persönliche Lebenssituation einbezieht.

Unser Ziel ist es, dass Sie nach dem Gespräch nicht mit neuen Unsicherheiten nach Hause gehen, sondern mit einer klaren Orientierung für die nächsten Schritte.

Viele Mandanten sagen uns, dass sie sich nach dem ersten Gespräch deutlich ruhiger fühlen. Nicht, weil das Strafverfahren bereits abgeschlossen wäre – sondern weil sie wissen, worauf es jetzt ankommt und wie es weitergeht.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens verschaffen möchten, finden Sie auf unserer Startseite weitere Informationen.

FAQ

Muss ich meinen bereits gebuchten Urlaub wegen eines Strafverfahrens absagen?

Nicht automatisch. Ob eine Reise möglich ist, hängt unter anderem vom Stand des Strafverfahrens und den Umständen Ihres Einzelfalls ab. Bevor Sie eine Reise vorschnell stornieren, empfiehlt sich eine rechtliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation.


Darf ich trotz eines laufenden Ermittlungsverfahrens ins Ausland reisen?

Ein laufendes Ermittlungsverfahren bedeutet nicht automatisch, dass Auslandsreisen ausgeschlossen sind. Ob eine Reise möglich oder sinnvoll ist, sollte jedoch immer unter Berücksichtigung des konkreten Verfahrens geprüft werden.


Spielt es eine Rolle, ob ich bereits eine Vorladung oder eine Anklage erhalten habe?

Ja. Der Stand des Strafverfahrens kann für die Beurteilung einer geplanten Reise von Bedeutung sein. Deshalb lässt sich diese Frage nur anhand Ihres individuellen Falls zuverlässig beantworten.


Muss ich mit Problemen bei der Rückreise nach Deutschland rechnen?

Ob es im Zusammenhang mit einer Reise zu rechtlichen Besonderheiten kommen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade wenn Unsicherheiten bestehen, sollte die Reiseplanung frühzeitig besprochen werden.


Sollte ich eine geplante Reise vorab mit meinem Strafverteidiger besprechen?

Ja. Eine kurze rechtliche Einschätzung kann häufig klären, welche Punkte vor einer Reise berücksichtigt werden sollten. So lassen sich unnötige Risiken und Unsicherheiten oft vermeiden.