Beschuldigtenanhörung wegen sexueller Nötigung Osnabrück – was ist das?

Eine Beschuldigtenanhörung bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden Sie offiziell als Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung führen. Sie erhalten damit Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern – sind dazu aber nicht verpflichtet.


Was ist eine Beschuldigtenanhörung?

Die Anhörung dient dazu:

  • Ihnen den Tatvorwurf mitzuteilen
  • Ihre Personalien zu klären
  • Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben

Sie ist ein formeller Bestandteil des Ermittlungsverfahrens.


Wie läuft eine Beschuldigtenanhörung ab?

Die Anhörung kann erfolgen:

  • schriftlich (Anhörungsbogen)
  • mündlich bei der Polizei
  • im Rahmen einer Vorladung

In allen Fällen gilt: Eine Aussage ist freiwillig.


Muss ich bei der Anhörung aussagen?

Nein. Sie haben jederzeit das Recht:

  • zu schweigen
  • keine Fragen zur Sache zu beantworten
  • einen Anwalt einzuschalten

Schweigen darf rechtlich nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.


Warum ist Zurückhaltung besonders wichtig?

Gerade bei Vorwürfen der sexuellen Nötigung:

  • stehen häufig Aussage gegen Aussage
  • können unbedachte Formulierungen den Verdacht verstärken
  • lassen sich einmal gemachte Aussagen kaum korrigieren

Sinnvolles Vorgehen

Bewährt hat sich häufig:

  • keine Aussage bei der Anhörung
  • Beauftragung eines Strafverteidigers
  • Beantragung von Akteneinsicht
  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Diskret, vertraulich, sensibel

Verfahren wegen sexueller Nötigung sind besonders sensibel. Wir beraten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und mit der gebotenen Zurückhaltung.


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