Eine Beschuldigtenanhörung bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden Sie offiziell als Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung führen. Sie erhalten damit Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern – sind dazu aber nicht verpflichtet.
Was ist eine Beschuldigtenanhörung?
Die Anhörung dient dazu:
- Ihnen den Tatvorwurf mitzuteilen
- Ihre Personalien zu klären
- Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben
Sie ist ein formeller Bestandteil des Ermittlungsverfahrens.
Wie läuft eine Beschuldigtenanhörung ab?
Die Anhörung kann erfolgen:
- schriftlich (Anhörungsbogen)
- mündlich bei der Polizei
- im Rahmen einer Vorladung
In allen Fällen gilt: Eine Aussage ist freiwillig.
Muss ich bei der Anhörung aussagen?
Nein. Sie haben jederzeit das Recht:
- zu schweigen
- keine Fragen zur Sache zu beantworten
- einen Anwalt einzuschalten
Schweigen darf rechtlich nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Warum ist Zurückhaltung besonders wichtig?
Gerade bei Vorwürfen der sexuellen Nötigung:
- stehen häufig Aussage gegen Aussage
- können unbedachte Formulierungen den Verdacht verstärken
- lassen sich einmal gemachte Aussagen kaum korrigieren
Sinnvolles Vorgehen
Bewährt hat sich häufig:
- keine Aussage bei der Anhörung
- Beauftragung eines Strafverteidigers
- Beantragung von Akteneinsicht
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
Diskret, vertraulich, sensibel
Verfahren wegen sexueller Nötigung sind besonders sensibel. Wir beraten Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und mit der gebotenen Zurückhaltung.
