Festnahme wegen Besitz von Kinderpornografie Osnabrück – was tun?

Eine Festnahme wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist für Betroffene eine extreme Ausnahmesituation. Wichtig ist, besonnen zu handeln und die eigenen Rechte zu kennen. Fehler in dieser Phase wirken oft dauerhaft nachteilig.


Wann darf die Polizei festnehmen?

Eine Festnahme ist zulässig, wenn:

  • Fluchtgefahr besteht
  • Verdunkelungsgefahr angenommen wird
  • ein Haftbefehl vorliegt
  • Identität nicht festgestellt werden kann

Nicht jede Durchsuchung oder Anzeige führt automatisch zu einer Festnahme.


Welche Rechte habe ich bei einer Festnahme?

Sie haben insbesondere das Recht:

  • zu schweigen
  • einen Anwalt zu kontaktieren
  • über den Tatvorwurf informiert zu werden
  • Angehörige benachrichtigen zu lassen

Von diesen Rechten sollte konsequent Gebrauch gemacht werden.


Aussage bei der Festnahme?

Auch bei einer Festnahme gilt:

  • keine Aussagepflicht
  • keine Rechtfertigungen
  • keine Erklärungen „zur Klärung“

Aussagen ohne Akteneinsicht sind fast immer nachteilig.


Was passiert nach der Festnahme?

Je nach Fall folgt:

  • Vorführung beim Haftrichter
  • Entscheidung über Untersuchungshaft
  • Auflagen oder Haftverschonung
  • Fortführung des Ermittlungsverfahrens

Rolle des Strafverteidigers

Ein erfahrener Verteidiger kann:

  • sofortige Kontaktaufnahme herstellen
  • Haftprüfung oder Haftbeschwerde beantragen
  • gegen Untersuchungshaft vorgehen
  • Ihre Rechte konsequent durchsetzen

Diskret, vertraulich, sensibel

Festnahmen in Sexualstrafverfahren sind hochsensibel. Wir stehen Mandanten in Osnabrück diskret, vertraulich und mit der nötigen Erfahrung zur Seite.


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