Mit dem Eröffnungsbeschluss entscheidet das Gericht, dass das Hauptverfahren durchgeführt wird. Viele Betroffene verstehen dies als Vorverurteilung – das ist rechtlich falsch. Der Eröffnungsbeschluss bedeutet lediglich, dass das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht sieht.
Was ist ein Eröffnungsbeschluss?
Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, die Anklage zuzulassen und eine Hauptverhandlung anzusetzen.
Welche Prüfung nimmt das Gericht vor?
Das Gericht prüft, ob:
- ein hinreichender Tatverdacht besteht
- die Anklage rechtlich zulässig ist
- keine Verfahrenshindernisse vorliegen
Es findet keine Beweisaufnahme statt.
Bedeutung im Sexualstrafrecht
Gerade im Sexualstrafrecht ist der Eröffnungsbeschluss häufig, weil die Beweiswürdigung regelmäßig der Hauptverhandlung vorbehalten bleibt. Er sagt nichts über den Ausgang des Verfahrens aus.
Was passiert nach dem Eröffnungsbeschluss?
Nach dem Eröffnungsbeschluss:
- wird die Hauptverhandlung terminiert
- erhalten Beteiligte Ladungen
- beginnt die konkrete Vorbereitung der Verteidigung
Kann man sich gegen den Eröffnungsbeschluss wehren?
Direkte Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss sind nur eingeschränkt möglich. Die Verteidigung konzentriert sich daher auf die Hauptverhandlung.
Welche Rolle spielt die Verteidigung jetzt?
Der Strafverteidiger:
- analysiert die Beweismittel
- bereitet die Verteidigungsstrategie vor
- beantragt ggf. weitere Beweise
- begleitet Sie durch die Hauptverhandlung
Häufige Fragen (FAQ)
Ist der Eröffnungsbeschluss ein Schuldspruch?
Nein. Er ist keine Vorverurteilung.
Muss ich jetzt aussagen?
Nein. Das Schweigerecht besteht fort.
Ist ein Anwalt jetzt zwingend?
Spätestens jetzt ist anwaltliche Verteidigung dringend anzuraten.
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – Osnabrück
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Weiterführende Informationen
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