Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht
Neben dem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht biete ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Osnabrück umfassende Vertretung im allgemeinen Strafrecht. Dazu zählen sämtliche Strafverfahren außerhalb des Sexualstrafrechts – von der ersten polizeilichen Vorladung bis zur Hauptverhandlung.
Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens
Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, unter anderem:
Tötungsdelikte (Mord, Totschlag)
Gewaltdelikte (Raub, Erpressung)
Brandstiftungsdelikte
Körperverletzungsdelikte
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Eine frühzeitige Einbindung eines Strafverteidigers kann entscheidend sein, um Verfahrensfehler zu vermeiden und die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Zentrale Informationen zum allgemeinen Strafrecht
Detaillierte Informationen zu meiner Tätigkeit als Strafverteidiger im allgemeinen Strafrecht, zu Verteidigungsstrategien sowie zum Ablauf strafrechtlicher Verfahren finden Sie auf meiner Hauptseite:
www.rechtsanwalt-jaehnig.de – Strafverteidigung in Osnabrück
Dort werden die verschiedenen Bereiche des Strafrechts übersichtlich dargestellt und erläutert. Insbesondere:
Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
Vorladung
Durchsuchung und Beschlagnahme
Festnahme
Untersuchungshaft
Strafverteidigung im Hauptverfahren
Schwerpunktübergreifende Strafverteidigung durch unsere Strafrechtskanzlei.
Spezialisierte Inhalte finden Sie auf
Klare Kommunikation und konsequente Interessenvertretung
Strafverfahren sind für Betroffene häufig belastend und mit Unsicherheit verbunden. Ziel meiner Tätigkeit ist eine realistische Einschätzung der Situation, eine transparente Beratung und eine konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte.
